(1) Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt.

(2) Auf die Zinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.

(3) Zinsen nach § 233a, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, sind anzurechnen.

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4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 273 AO 1977.

4 Artikel zitieren § 273 AO 1977.

Steuerrecht: Zur Höhe von Nachzahlungszinsen

09.04.2018

Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Abgeltungsteuer

Steuerrecht: Ist die Höhe der Nachzahlungszinsen noch verfassungsgemäß?

30.10.2017

Seit der anhaltenden Niedrigzinsphase stellt sich die Frage ob die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht
Steuerrecht

Insolvenzrecht: Zur Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids

18.07.2014

Ist eine unstreitige Forderung für eine begrenzte Zeit gestundet, kann sie bei der Prognose, ob drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, gleichwohl zu berücksichtigen sein.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze | § 273 AO 1977

§ 273 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 273 AO 1977 wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter


(1) 1Steuerpflichtige, die Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, Gebäude oder Binnenschiffe veräußern, können im Wirtsc

Außensteuergesetz - AStG | § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses


(1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteuergesetzes stehen bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergeset

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 28a Verschonungsbedarfsprüfung


(1) Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nac

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 28 Stundung


(1) Gehört zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden. Der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach der Festsetzung der S
§ 273 AO 1977 wird zitiert von 2 anderen §§ im Abgabenordnung.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung


(1) Soweit ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, oder gegen eine Einspruchsentscheidung über einen dieser Verwaltun

Abgabenordnung - AO 1977 | § 239 Festsetzung der Zinsen


(1) Auf die Zinsen sind die für die Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch beträgt die Festsetzungsfrist zwei Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt:1.in den Fällen des § 233a mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer fest
§ 273 AO 1977 zitiert 2 andere §§ aus dem Abgabenordnung.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen


(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträ

Abgabenordnung - AO 1977 | § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts


Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem sch

Referenzen - Urteile | § 273 AO 1977

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53 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 273 AO 1977.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2013 - IX ZR 108/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 108/12 Verkündet am: 24. Januar 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 aF; AO §

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2008 - III ZR 165/07

bei uns veröffentlicht am 13.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 165/07 Verkündet am: 13. März 2008 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 276 a.F. H

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Okt. 2017 - 5 K 1535/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1985 und 1987 zu ver

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2018 - M 10 S 17.4029

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 24. August 2017 gegen den Gebührenbescheid der Antragsgegnerin vom 8. Dezember 2006 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tr

Finanzgericht München Urteil, 21. Juli 2017 - 7 K 1505/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) zur Körperschaftsteuer nach Durch

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Apr. 2016 - M 10 K 15.4879

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Das Verfahren betreffend Ziffer 1 des Klageantrags wird eingestellt. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Die Kostenentsc

Finanzgericht München Urteil, 01. Juli 2014 - 2 K 2535/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) gegenüber der Klägerin zu Recht Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Jan. 2014 - 5 K 1582/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Im Streit standen die Bescheide über Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1991 und 1992, jeweils vom 24.06

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2018 - 9 C 2/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag nach hessischem Landesrecht.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Apr. 2018 - X B 144, 145/17, X B 144/17, X B 145/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Die Verfahren X B 144/17 und X B 145/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Beschwerden der Kl

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2017 - III R 10/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. März 2016  16 K 2976/14 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 3/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 24/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 29/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 9/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 23/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 2/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 47/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 48/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhä

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Sept. 2016 - 24 K 4001/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Sept. 2016 - 14 A 1501/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Soweit die Berufung hinsichtlich der Klage gegen den Bescheid vom 21.2.2013 teilweise zurückgenommen wurde, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Die Berufung im Übrigen wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah

Finanzgericht Münster Urteil, 04. Aug. 2016 - 9 K 3999/13 K,G

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Haftungsschulden der Klägerin aufgrund einer Inanspruchnahme gemäß § 73 der Abgabenordnung (AO) für

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Juli 2016 - 3 V 401/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten sich über die Festsetzung von Aussetzungszinsen gem. § 237 der Abgabenordnung (AO). 2 Die Antragstel

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Juni 2016 - X R 66/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2013  2 K 82/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2245/12 L

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldn

Finanzgericht Münster Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2243/12 L

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldn

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 28. Okt. 2015 - 5 K 4098/11 U,AO

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Unter Abänderung der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2011 wird das Finanzamt verpflichtet, die als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung geltenden Umsatzsteuererklärungen der Klägerin für 2001-2004 – jeweils am 1.10.2010 beim

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2015 - 20 K 63/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils beizutreibend

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Juni 2015 - 5 A 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung von Ausbildungskosten für ein Studium durch die Beklagte. 2 Der am …1986 geborene Kläger wurde zum 01. Oktober 2005 als Anwärter für die Offizierslaufbahn in das Dienstverhältnis eines

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 18. Feb. 2015 - 4 K 49/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Erlass von Stundungszinsen zur Umsatzsteuer für den Zeitraum IV/2010.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - X R 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil d

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2014 - III R 52/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielte gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen KG. Infolge einer steuerlichen Bet

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2014 - III R 53/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten. Der Kläger (Ehemann) erzielte gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen KG.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Juli 2014 - IX R 31/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Veranlagungszeitraum 2002 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2014 - IX ZR 95/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR95/13 Verkündet am: 22. Mai 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 17, 18, 133 Abs

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 25. März 2014 - 4 A 16/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Abwasserabgaben betreffend die Jahre 2006 bis 2011 und begehrt hilfsweise die Entscheidung über einen Teilerlass der Forderungen. I. 2 In den Jahren 2006 bis 2011 war der Zweckve

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. Jan. 2014 - 24 K 5094/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Die Vergnügungssteuerbescheide der Beklagten vom 31. Juli 2012              (2. Quartal 2010), 06. August 2012               (4. Quartal 2010), 06. Februar 2013               (1. Quartal 2011),07. Februar 2013               (2. Quartal 2011),

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2013 - V R 29/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog als Unternehmer im Juni und Juli 1998 im Inland steuerpflichtige Leistungen von dem im Ausland ansäss

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2013 - V R 30/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist seit 1. August 1998 umsatzsteuerrechtlich Organträger der X-GmbH. Die X-GmbH bezog als Unternehmer im A

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 12. Juli 2012 - 3 A 1162/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tenor 1. Auf die Klage der Klägerin zu 1. wird der das Grundstück Flurstück G1 betreffende Beitragsbescheid des Beklagten vom 09.02.2011 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 19.10.2011 insoweit aufgehoben, als die Festsetzung den Betra

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Mai 2012 - I R 91/10

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde für das Streitjahr (2000) mit Körperschaftsteuerbescheid vom 26. März 2002 im Wesentlich

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Apr. 2012 - XI B 49/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --eine zur X-Unternehmensgruppe gehörende GmbH mit Sitz in Y-- verkaufte u.a. Klingeltöne für Mobilfunktel

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 10. Okt. 2011 - 1 L 816/11.NW

bei uns veröffentlicht am 10.10.2011

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.171,04 € festgesetzt. Gründe 1 Der vorliegende Antrag, mit dem

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Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich...
(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen. (2)...