Abgabenordnung - AO 1977 | § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

(1) Soweit ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, oder gegen eine Einspruchsentscheidung über einen dieser Verwaltungsakte endgültig keinen Erfolg gehabt hat, ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt wurde, zu verzinsen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach Einlegung eines förmlichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10) oder eine Rechtsbehelfsentscheidung über einen Grundlagenbescheid die Vollziehung eines Folgebescheids ausgesetzt wurde.

(2) Zinsen werden erhoben vom Tag des Eingangs des außergerichtlichen Rechtsbehelfs bei der Behörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder vom Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht an bis zum Tag, an dem die Aussetzung der Vollziehung endet. Ist die Vollziehung erst nach dem Eingang des außergerichtlichen Rechtsbehelfs oder erst nach der Rechtshängigkeit ausgesetzt worden, so beginnt die Verzinsung mit dem Tag, an dem die Wirkung der Aussetzung der Vollziehung beginnt.

(3) Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn nach Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids, des Körperschaftsteuerbescheids oder eines Feststellungsbescheids die Vollziehung eines Gewerbesteuermessbescheids oder Gewerbesteuerbescheids ausgesetzt wird.

(4) § 234 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

(5) Ein Zinsbescheid ist nicht aufzuheben oder zu ändern, wenn der Steuerbescheid nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt wird.

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Steuerrecht: Ist die Höhe der Nachzahlungszinsen noch verfassungsgemäß?

30.10.2017

Seit der anhaltenden Niedrigzinsphase stellt sich die Frage ob die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht
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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Lastenausgleichsgesetz - LAG | § 350c Verzinsung, Säumniszuschläge und Auslagen


(1) Die Vorschriften des § 234 Abs. 1 und 2 und der §§ 237, 238 und 240 der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden. (2) Die nach Fälligkeit eines Rückforderungsanspruchs für die Verwaltung der Forderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - AOEG 1977 | § 15 Zinsen


(1) Zinsen entstehen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1976 nach den Vorschriften der Abgabenordnung. Aussetzungszinsen entstehen nach § 237 der Abgabenordnung in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 auch, soweit der Zinslauf vor dem 1. J
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 239 Festsetzung der Zinsen


(1) Auf die Zinsen sind die für die Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch beträgt die Festsetzungsfrist zwei Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt:1.in den Fällen des § 233a mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer fest
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 171 Ablaufhemmung


(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen

Abgabenordnung - AO 1977 | § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts


Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem sch

Abgabenordnung - AO 1977 | § 234 Stundungszinsen


(1) Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zi

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2013 - IX ZR 108/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 108/12 Verkündet am: 24. Januar 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 aF; AO §

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2008 - III ZR 165/07

bei uns veröffentlicht am 13.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 165/07 Verkündet am: 13. März 2008 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 276 a.F. H

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Okt. 2017 - 5 K 1535/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1985 und 1987 zu ver

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2018 - M 10 S 17.4029

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 24. August 2017 gegen den Gebührenbescheid der Antragsgegnerin vom 8. Dezember 2006 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tr

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Apr. 2015 - B 4 K 13.577

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Finanzgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 14 V 736/18

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Der Haftungsbescheid vom 21. November 2017 wird in Höhe von 1.816,25 € von der Vollziehung ausgesetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. D

Finanzgericht München Urteil, 21. Juli 2017 - 7 K 1505/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) zur Körperschaftsteuer nach Durch

Finanzgericht München Urteil, 21. Feb. 2018 - 4 K 1477/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigk

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Okt. 2015 - W 2 S 15.977

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (W 2 K 15.978) gegen den Haftungsbescheid des Antragsgegners vom 21. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. September 2015 wird angeordnet. II. Der

Finanzgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - 11 K 406/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die für das Jahr 2000 ergangenen Bescheide über Aussetzungszinsen rechtmäßig sind und ob die Anträge der Kläger auf Erlass zu Recht abgelehnt worden sind. Die Kläger wurden im Strei

Finanzgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - 11 K 2636/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die für das Jahr 2000 ergangenen Bescheide über Aussetzungszinsen rechtmä

Finanzgericht München Beschluss, 17. Juli 2014 - 14 V 3/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor 1. Die Vollziehung der Steueranmeldung vom ... in Gestalt des Änderungsbescheids vom ... sowie der Steueranmeldungen vom ... wird in Höhe des von der Antragstellerin geleisteten Anteils der Kernbrennstoffsteuer für ... von insgesamt .

Finanzgericht München Beschluss, 17. Juli 2014 - 14 V 10/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor 1. Die Vollziehung der Steueranmeldung vom ... wird in Höhe des von der Antragstellerin geleisteten Anteils der Kernbrennstoffsteuer für ... von ... € ab Fälligkeit bis zum Ablauf von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidu

Finanzgericht München Urteil, 01. Juli 2014 - 2 K 2535/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) gegenüber der Klägerin zu Recht Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Jan. 2014 - 5 K 1582/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Im Streit standen die Bescheide über Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1991 und 1992, jeweils vom 24.06

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Sept. 2018 - VIII B 15/18

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 16. Januar 2018 2 V 3389/16 aufgehoben und die Vollziehung des Bescheid

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 04. Juni 2018 - 1 BvR 1928/16

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Apr. 2018 - X B 144, 145/17, X B 144/17, X B 145/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Die Verfahren X B 144/17 und X B 145/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Beschwerden der Kl

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 11. Apr. 2018 - 2 V 20/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tatbestand 1 I. Streitig ist der Untergang verrechenbarer Verluste aufgrund der Anwendung von § 8c Abs. 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). 2 Die Antragstellerin ist eine Kommanditgesellschaft. An ihr waren per 31. Dezember 2012 a

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2018 - 2 V 3389/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Streitig in dem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheids üb

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2017 - III R 10/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. März 2016  16 K 2976/14 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2017 - I R 38/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2014  7 K 168/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. November 2013 sowie

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Jan. 2017 - 3 PKH 3/16, 3 PKH 3/16 (3 B 20/16)

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Gründe 1 Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und sein Prozessbevollmächtigter nicht beigeordnet werden, weil die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der R

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Sept. 2016 - 24 K 4001/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Juli 2016 - 3 V 401/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten sich über die Festsetzung von Aussetzungszinsen gem. § 237 der Abgabenordnung (AO). 2 Die Antragstel

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 03. Juni 2016 - 5 K 2819/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist nur wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Juni 2016 - X R 66/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2013  2 K 82/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Apr. 2016 - X R 1/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2014  4 K 4145/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2016 - X K 1/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger wegen überlanger Dauer des Klageverfahrens 2 K 2472/10 beim Finanzgericht Köln für einen Zeitraum von 19 Monaten Entschädigung in Höhe von insgesam

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 29. Feb. 2016 - 9 A 288/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 28. Okt. 2015 - 4 K 2963/14 AO

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Der Zinsbescheid vom 14. April 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. August 2014 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vol

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 22. Okt. 2015 - 1 L 103/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 26. April 2012 – 3 A 916/12 – wird abgelehnt. 2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Zulassungsverfahrens. 3. Der Streitwe

Finanzgericht Münster Beschluss, 22. Okt. 2015 - 8 V 2578/15 E

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe 2I. 3Zu entscheiden ist, ob ein Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen von der Vollziehung auszusetzen ist. 4Nachdem ein Rechtsbehelfsverfahren

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 20. Okt. 2015 - 1 M 319/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 08. Juni 2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird für

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Aug. 2015 - 14 A 1492/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreib

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 31. Juli 2015 - L 11 R 2693/15 ER-B

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 21.05.2015 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 04.12.2014 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.11.2014 ohne Auflage de

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Juni 2015 - III R 64/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2013  4 K 308/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. März 2015 - X R 20/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Juli 2012  4 K 2071/09 E,U aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - X R 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Juli 2014 - 14 A 1196/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 124.913,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ha

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2014 - III R 52/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielte gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen KG. Infolge einer steuerlichen Bet

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2014 - III R 53/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten. Der Kläger (Ehemann) erzielte gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen KG.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Juli 2014 - IX R 31/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Veranlagungszeitraum 2002 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Apr. 2014 - V R 52/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob ein vollständiger (und nicht nur hälftiger) Erlass von Säumniszuschlägen gemäß § 227 der Abgabenordnung (AO) geboten ist, wenn bei einer

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Dez. 2013 - I B 174/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 I. Gegenüber der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer KG, wurden im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 29. November 2006 I R 78-80/05 (BFH/NV

Finanzgericht Köln Urteil, 05. Dez. 2013 - 13 K 636/09

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor Der Haftungsbescheid vom 17. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2009 wird dahingehend abgeändert, dass der Haftungsbetrag auf 20.290,04 € herabgesetzt wird.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Ver

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Nov. 2013 - II B 46/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist die geschiedene Ehefrau des im September 2011 verstorbenen Erblassers (E). Aufgrund eine

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Sept. 2013 - 4 L 150/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch um die Säumniszuschläge zu einem Anschlussbeitrag. 2 Mit Bescheid vom 13. Dezember 2002 setzte der Beklagte für das Grundstück des Klägers einen Anschlussbeitrag in Höhe vo

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2013 - V R 29/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog als Unternehmer im Juni und Juli 1998 im Inland steuerpflichtige Leistungen von dem im Ausland ansäss

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2013 - V R 30/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist seit 1. August 1998 umsatzsteuerrechtlich Organträger der X-GmbH. Die X-GmbH bezog als Unternehmer im A

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(1) Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt...