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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben

Zeitreise: 16.04.2026

Ausgaben sind höchstens bis zur Höhe der Einnahmen aus derselben Einkunftsart abzuziehen. Einkommen darf nicht um Ausgaben einer anderen Einkommensart vermindert werden.

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