7.1 Bankrott - §§ 283 Abs. 1 Nr. 1-4, 283a StGB

bei uns veröffentlicht am23.06.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Insolvenzstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mtte
In einer wirtschaftlichen Krise hat man als Unternehmer Verpflichtungen, deren Nichteinhaltung auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. In den letzten Jahren ist ein ständiger Anstieg der Anzahl der Insolvenzen zu verzeichnen. Damit stieg spiegelbildlich auch die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Besonders betroffen davon ist die GmbH, die durch eine niedrige Eigenkapitalstruktur auch eine besondere Krisenanfälligkeit aufweist.

Gerade im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren werden die in der letzten Phase einer Unternehmenskrise begangenen Handlungen kritisch untersucht. Es ist dabei in vielen Einzelfällen äußerst schwer die Abgrenzung zwischen einer strafbaren Handlung und (lediglich) einer  unternehmerischen Fehlentscheidung oder einem risikobehafteten aber zulässigem Geschäft vorzunehmen.

Die Bankrottdelikte als (Kern-) Bestandteil des Insolvenzstrafrechts betreffen Untenehmen und Personen, deren wirtschaftliches Fortbestehen bedroht ist und welche besondere Sorgfaltspflichten nicht beachtet haben. Das wirtschaftliche Fortbestehen ist aber regelmäßig schon vor den Merkmalen einer Bankrottstraftat bedroht. Diese Tathandlungen beschreiben vielmehr erst den Höhepunkt eines Unternehmens in der Krise.

Die Tatbestände, deren Vielfalt durch etliche mögliche Tathandlungen Ausdruck findet, dient  vordergründig dem Schutz der Insolvenzmasse vor Einwirkungen zum Nachteil der Gesamtgläubigerbschaft (BGHSt 28, 373) und deren Interessen an einer vollständigen und möglichst hohen Befriedigung ihrer Ansprüche.

Die Strafverteidigung bei dem Vorwurf einer Bankrottstraftat bedarf gerade wegen der schier unüberschaubaren Kasuistik, Spezialnormen aus dem Insolvenzrecht und einer wirtschaftskriminalistischen Ermittlung einer guten Expertise für die vielen Abgrenzungsprobleme. Als Beispiele sind zu nennen:
Oftmals können alleine schon die zum Teil schweren Eingriffe in den unternehmerischen Betrieb durch - oft langwierige - Ermittlungsverfahren  (Durchsuchung der Geschäftsräume, Beschlagnahme von Unternehmenseigentum oder EDV, Sicherstellung von Akten etc.) das Unternehmen in seinem Bestand gefährden.

Zögern Sie nicht, uns zu konsultieren. Gerade in der Anfangsphase ist es unerlässlich anhand der Ermittlungsakte nachzuvollziehen, aus welchen Umständen sich Vorwürfe ergeben und wie sich eine tragfähige Verteidigungsstrategie festlegen lässt.

Für weitere Fragen zu den Bankrottdelikte können Sie hier den dazugehörigen Lexikon-Artikel lesen.

Rechtsanwalt Dirk Streifler
Referendar Marcus Zamaitat


Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Strafrecht beraten

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Strafrecht

Gesetze zum Strafrecht

08.01.2008

Strafverteidiger in Berlin Mitte - BSP Rechtsanwälte
Strafrecht

12.3 Geheimnisverrat nach dem KWG - § 55a KWG

23.06.2010

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Strafrecht: Die Hörfallen-Entscheidung - Polizeilich veranlaßtes Telefongespräch mit dem Tatverdächtigten

14.12.2020

Erlangt eine Privatperson, die auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigten ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht spricht, Informationen zum Untersuchungsgegenstand, dürfen diese verwertet werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht sowie die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht

Strafrecht: BGH bestätigt im Berliner Raser-Fall das Mordurteil des den Unfall verursachenden Angeklagten und verwirft das Mordurteil gegen den anderen Angeklagten

31.07.2020

Autofahrer, die ein illegales Wettrennen im Straßenverkehr mit dem Willen, das Rennen zu obsiegen, durchführen, können sich wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe strafbar machen. Wie ein bedingter Vorsatz in solchen Raserfällen das Mordurteil begründen und damit auch eine Abgrenzung zur fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge geschaffen werden kann, prüft der 4.Strafsenat im folgendem Urteil (4 StR 482/19) vom 18. Juni 2020. In diesem Artikel lesen Sie, wieso der BGH das Mordurteil des einen Angeklagten bestätigt, das des anderen aber aufhebt und zurück an das Landgericht Berlin verweist. – Streifler & Kollegen – Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht

Strafprozessrecht: Welche richterlichen Äußerungen rechtfertigen Zweifel an seine Unvoreingenommenheit?

16.01.2021

Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick, welche richterlichen Äußerungen einen Ausschluss des Richters aus dem Verfahren verursacht haben. Nicht jeder Verdacht über die Unvoreingenommenheit des Richters ist begründet. Die Äußerung muss immer in dem Kontext betrachtet werden, in dem sie geäußert worden ist - Streifler & Kollegen, Dirk Streifler. Rechtsanwalt für Strafrecht