Amtsgericht Würzburg Urteil, 18. Juli 2018 - 109 Cs 781 Js 140/ 16
Gericht
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Beteiligte Anwälte
Defence Lawyer
AMTSGERICHT WÜRZBURG
IM NAMEN DES VOLKES
Das Amtsgericht - Strafrichter - Würzburg erkennt in dem Strafverfahren
gegen
B,
Verteidiger:
Rechtsanwalt Streifler Dirk, Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin,
wegen Insolvenzverschleppung u.a.
in der öffentlichen Sitzung vom 2L Juni 2018, an der teilgenommen haben:
Richter am Amtsgericht Weber als Strafrichter
Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. Peterek als Vertreter der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt Streifler, als Verteidiger
Justizangestellte ... als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
auf Grund der Hauptverhandlung für Recht:
1. Der im Übrigen rechtskräftige Strafbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 31.05.2017 wird insoweit abgeändert, dass die Höhe eines Tagessatzes 10,00 EUR beträgt.
2. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen zµ tragen.
G r ü n d e:
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)
Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 31.05.2017 auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt. Der Strafbefehl ist deshalb im Übrigen in Rechtskraft erwachsen. Auf den Strafbe fehl wird Bezug genommen.
Die Höhe des Tagessatzes war nach den derzeitigen wirtschaftlichen Verhält nissen des Angeklagten, der über kein Einkommen verfügt und lediglich von Reserven lebt, auf 10,00 EUR festzusetzen.
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 464, 465 StPO.
Weber
Richter am Amtsgericht