Rechtsgebiet
Bankrott
1 Schlüsselnorm · 1 Urteil im Überblick
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Das Insolvenzstrafrecht schützt Gläubiger vor Schuldnern, die in der Krise kriminell handeln, um schnell noch das letzte Vermögen vor dem Insolvenzverwalter in Sicherheit zu bringen.
Die zentrale Norm für den Bankrott ist § 283 StGB. Der Tatbestand setzt voraus, dass der Täter bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit handelt (§ 283 Abs. 1 StGB) oder durch die Tathandlung seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt (§ 283 Abs. 2 StGB). Strafbar macht sich der Schuldner (bzw. Geschäftsführer), wenn er in der Krise Vermögensbestandteile beiseite schafft, verheimlicht oder zu Schleuderpreisen verkauft. Ein Praxisklassiker: Der Geschäftsführer verkauft Firmenwagen oder Maschinen pro forma weit unter Wert an Angehörige.
Weitere Tathandlungen sind die Zerstörung oder Verheimlichung von Handelsbüchern sowie die Aufstellung falscher Bilanzen. Das Delikt kann gerichtlich jedoch erst bestraft werden, wenn die „objektive Bedingung der Strafbarkeit“ erfüllt ist (§ 283 Abs. 6 StGB): Das Insolvenzverfahren muss gerichtlich eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden sein. Häufig flankiert wird der Bankrott durch die Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO, strafbar nach § 15a Abs. 4 InsO), wenn der Eröffnungsantrag nicht rechtzeitig gestellt wird: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei Überschuldung spätestens sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO).
Rechtlicher Rahmen Das Insolvenzstrafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, insbesondere in den §§ 283 bis 283d, die sich mit Bankrott und verwandten Delikten befassen. Diese… Weiterlesen ›
Der BGH hat mit dem Beschluss vom 15.05.2012 (Az: 3 StR 118/11) folgendes entschieden: Die Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts setzt nicht … Weiterlesen ›
Der BGH hat mit dem Beschluss vom 10.02.2009 (Az: 3 StR 372/08) folgendes entschieden: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Beihilfe zum Bankrott zu Geldstrafen verurteilt. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Insolvenzstrafrecht, Bilanz- und Bankrottdelikte“.
Schlüsselnormen
- § 283 StGBBankrott
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BGHBGH, 09.06.2022 – BESCHLUSS 5 STR 407 215 STR 407 21 · 09.06.2022 · BESCHLUSS
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