Tierhalterhaftung: 25.000 EUR Schmerzensgeld und hälftige Haftung nach Hundebiss

originally published: 06/11/2019 06:05, updated: 19/10/2022 17:16
Tierhalterhaftung: 25.000 EUR Schmerzensgeld und hälftige Haftung nach Hundebiss
Gesetze
Urteile
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Sept. 2019 - 7 U 24/19

Author’s summary

Kommt es zu einem Kampf zwischen zwei Hunden, bei dem ein Hundehalter durch einen Biss schwer verletzt wird, muss er die Hälfte seines Schadens selber tragen. Das gilt zumindest in den Fällen, in denen der konkrete Ablauf der Rangelei nicht mehr nachvollzogen werden kann.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Anwalt für Haftungsrecht Berlin
 

So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Fall einer Frau, die ihren Retriever unangeleint ausgeführt hatte. Unterwegs begegnete sie einem Mann, der seinen – ebenfalls nicht angeleinten - Schäferhund ausführte. Obwohl beide Parteien versuchten, ihre Hunde festzuhalten, kam es zum Kampf zwischen den Hunden. Die Frau wurde in die Hand gebissen und zog sich eine offene Mittelhandfraktur zu. Nach der Operation dieser Verletzung erlitt sie am selben Tage eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen.

Die Frau behauptet, sie habe ihren Hund am Halsband festgehalten. Der Hund des Mannes sei auf sie zugelaufen und habe sie in die Hand gebissen. Der Mann wiederum behauptet, die Frau habe versucht, die raufenden Hunde mit bloßen Händen zu trennen. Dadurch sei es zu der Verletzung gekommen. 

Das Landgericht hatte den Mann verurteilt, ein Schmerzensgeld von 50.000 EUR zu zahlen. Er hafte voll, da er seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt habe. Ihm sei die Aggressivität des Hundes bekannt gewesen sei. Eine Lungenembolie und ein Schlaganfall seien zwar keine typischen Folgen eines Hundebisses. Sie waren aber hier nach den Feststellungen eines Sachverständigen durch den Biss verursacht. 

Auf die Berufung des Mannes hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass der beklagte Hundehalter nur zur Hälfte für die Folgen des Hundebisses haftet. Er muss daher nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR zahlen. Zwar hat sein Hund die Verletzung der Frau (mit-) verursacht. Dies hat zur Folge, dass der Mann als Tierhalter für den Schaden der Frau haftet. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher der beiden Hunde die Frau gebissen hat. 

Die Frau muss sich jedoch die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen. Beide Hunde haben die Rauferei verursacht, die letztlich zur Verletzung der Frau führte. Daher war sowohl die Tiergefahr des Hundes des Mannes als auch die Tiergefahr des Hundes der Frau zu berücksichtigen. Der konkrete Ablauf, wie es zu der Verletzung kam, war nicht mehr aufzuklären. Das OLG konnte weder ein Verschulden des Beklagten feststellen, etwa weil ihm bekannt war, dass der Hund aggressiv ist, noch ein Verschulden der Klägerin, etwa durch Eingreifen in die Hunderauferei.

Show what you know!
9 Gesetze

moreResultsText

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert
1 Urteile
{{count_recursive}} Urteile zitieren order werden zitiert von diesem Artikel

{{count_recursive}} Urteile werden in dem Artikel zitiert
published on 15/12/2021 12:11

Tenor:  I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21.01.2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25.02.2019 - 1 O 100/17 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt gefasst: 1. Der
57 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

24/05/2018 07:40

Gibt es keine technische Norm, die eine beklagte Mangelerscheinung regelt, kann ein Gericht mittels „Ohrenschein“ ermitteln, ob der Mangel wirklich vorliegt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
SubjectsHaftung
29/05/2010 15:15

Anwalt für Baurecht - Architektenrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsHaftung
21/06/2012 10:49

die zutreffende Kostenermittlung gehört zu den Grundleistungen eines Architekten-OLG Frankfurt a.M. vom 15.12.11-Az:12 U 71/10
SubjectsHaftung
Artikel zu Haftung
04/07/2017 11:13

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".
08/12/2021 15:27

Hier finden Sie einen Überblick zu den bereits gezahlten Schmerzensgeldern sowie die dazugehörigen Urteile/Beschlüsse.
02/06/2020 08:19

Sie haben eine Betriebsschließungsversicherung wegen Infektionsgefahr abgeschlossen? Ihre Versicherung möchte für Ihre Betriebsschließung nicht aufkommen? Die deutschen Versicherer lehnen eine Deckung des COVID-19 meist ab. Dürfen sie das überhaupt? – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
27/05/2020 06:20

Bisher wurden Unternehmen, die in der Corona-Krise große Umsatzeinbußen erlitten haben, erfolgreich mit Soforthilfen und staatlichen Zuschüssen „abgefrühstückt“. Eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für weitergehende Entschädigungen existiert nicht. Der Grundrechtseingriff, auf den sich auch Gesellschaften bzw. Unternehmen berufen können, ist jedoch enorm. In diesem Beitrag lesen Sie, welche Möglichkeiten es geben könnte, für eine angemessene Entschädigung auf rechtlichem Wege zu kämpfen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Staatsrecht Berlin
Artikel zu Schadensersatzrecht & Deliktsrecht