Zivilprozessordnung - ZPO | § 9 Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ist.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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05/10/2017 14:36

Der Mieter kann die Miete nicht wegen Schwarzschimmel im Badezimmer mindern, wenn der Schimmel auf einer vertragswidrigen Nutzung des Badezimmers beruht.
31/01/2017 13:56

Eine Bausparkasse darf einen Bausparvertrag nicht vor dessen Zuteilungsreife kündigen. Das gilt auch, wenn der Vertrag bereits zuteilungsreif ist. Tut sie es doch, ist die Kündigung unwirksam.
SubjectsAnlegerrecht
24/01/2017 17:23

Der Streitwert richtet sich nach den von der Krankenversicherung geschuldeten Zahlungen und bezieht sich auf eine Zahlungsdauer von einem halben Jahr.
23/06/2015 17:29

Eine Kündigung der Verletzung der Pflicht des Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden, kommt nicht erst in Betracht, wenn der Vermieter einen titulierten Duldungstitel erstritten hat.
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(1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderun

(1) Verfahren vor den Entschädigungsgerichten sowie Beweissicherungsverfahren sind gebühren- und auslagenfrei. (2) Für offensichtlich unbegründete Klagen oder Rechtsmittel können dem Kläger die Kosten auferlegt werden. Ist die Rechtsverfolgung offen
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published on 15/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 154/18 vom 15. Januar 2020 in der Zwangsverwaltungssache ECLI:DE:BGH:2020:150120BVZB154.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Januar 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Rich
published on 04/02/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 16/19 vom 4. Februar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:040220BVIIIZR16.19.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Februar 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin D
published on 07/01/2019 00:00

Berichtigt durch Beschluss vom 5. Februar 2019 Reiter Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 112/18 vom 7. Januar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:070119BVIIIZR112.18.0 Der VIII. Ziv
published on 25/10/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 207/15 vom 25. Oktober 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:251016BVIIIZR207.15.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Ric
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