Zivilprozessordnung - ZPO | § 560 Nicht revisible Gesetze
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.
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2 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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4 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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23/01/2015 15:18
Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über Schenkungen kann sich auf Vermögensgegenstände erstrecken, die er in eine privatrechtliche Anstalt ausländischen Rechts eingebracht hat.
SubjectsPflichtteilsanspruch
16/05/2013 10:13
Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung, aber vor Zustellung der Klage, führt nicht zur Beendigung der Hemmung der Verjährungsfrist.
SubjectsZivilprozessrecht
28/10/2011 10:39
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
SubjectsVerwaltungsrecht
07/07/2011 00:34
Die Zwangsversteigerung kann nur angeordnet werden, wenn der Vollstreckungstitel in vollstreckbarer Ausfertigung auf den englischen Insolvenzverwalter umgeschrieben und dem englischen Insolvenzverwalter zugestellt wurde - BGH vom 03.02.2011 - Az: V ZB 54/
SubjectsInsolvenzrecht
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
(2) Die Rechtsbeschw
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.
(2) Die Rechts
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.
(2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

268 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 07/01/2024 14:18
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das bloße Betreten eines Zimmers in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zur Überstellung eines ausreisepflichtigen Auslä
published on 14/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 196/10 Verkündet am: 14. Juli 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhand
published on 19/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 217/10 Verkündet am: 19. Juli 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EGBGB Art. 4, 40 Abs. 1
published on 22/09/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 286/08 Verkündet am: 22. September 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
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Annotations
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.
(2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint...