(1) Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind.

(2) Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft aus dem Bieter gehörenden Aktien der Zielgesellschaft oder dem Bieter nach § 30 zugerechneten Stimmrechten an der Zielgesellschaft. Stimmrechte aus Aktien, die zu einem von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Sondervermögen gehören, das kein Spezialsondervermögen ist und dessen Vermögensgegenstände im Miteigentum der Anleger stehen, gelten für die Anwendung von Satz 1 als Stimmrechte der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

ra.de-OnlineKommentar zu § 29 WpÜG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 29 WpÜG

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen | § 29 WpÜG

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 29 WpÜG.

3 Artikel zitieren § 29 WpÜG.

Gesellschaftsrecht: Angemessenheit eines Preises in einem Übernahmeangebot

17.10.2014

Ist die vom Bieter im Rahmen eines Übernahmeangebots vorgesehene Gegenleistung nicht angemessen, so haben die Aktionäre einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung.
Allgemeines

Gesellschaftsrecht: Zur Berücksichtigung von aufgrund von Irrevocable Undertakings übertragenen Aktien

15.04.2014

Bei der Ermittlung der Annahmequote von 90 % bleiben Aktien, die von gemeinsam mit dem Bieter handelnden Personen übertragen wurden, außer Betracht.

Wettbewerbsrecht: Pressebetätigung des Staates als Marktverhaltensregel i.S.d. § 4 Nr.11 UWG

26.06.2012

zur Frage, wann das Gebot der Staatsferne der Presse durch die öffentliche Hand verletzt ist- BGH vom 15.12.11-Az:I ZR 129/10
Allgemeines

Referenzen - Gesetze | § 29 WpÜG

§ 29 WpÜG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 29 WpÜG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG | § 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen


(1) Die Abwicklungsbehörde kann bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen nach Maßgabe dieses Gesetzes alle zur Erreichung der Abwicklungsziele erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere kann sie 1. in einer Abwicklungsanordnung nach § 136 die

WpÜG-Angebotsverordnung - WpÜGAngebV | § 10 Antragsinhalt


Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 1. Name oder Firma und Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers,2. Firma, Sitz und Rechtsform der Zielgesellschaft,3. Anzahl der vom Bieter und den gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltenen Aktien und S
§ 29 WpÜG wird zitiert von 1 anderen §§ im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG | § 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung


(1) Stimmrechten des Bieters stehen Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft gleich, 1. die einem Tochterunternehmen des Bieters gehören,2. die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Bieters gehalten werden,3. die der Bieter einem Drit
§ 29 WpÜG zitiert 1 andere §§ aus dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG | § 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung


(1) Stimmrechten des Bieters stehen Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft gleich, 1. die einem Tochterunternehmen des Bieters gehören,2. die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Bieters gehalten werden,3. die der Bieter einem Drit

Referenzen - Urteile | § 29 WpÜG

Urteil einreichen

10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 29 WpÜG.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2011 - I ZR 129/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 129/10 Verkündet am: 15. Dezember 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2012 - II ZR 198/11

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 198/11 Verkündet am: 18. Dezember 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Oberlandesgericht München Endurteil, 31. März 2015 - 15 U 2227/14 Rae

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 16.04.2014 (Az. 4 O 12628/11) wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen jeweils zu einem Drittel die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die durch die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Aug. 2014 - I-26 W 9/12 (AktE)

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Die Beschwerdesache wird dem Bundesgerichtshof gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 SpruchG a.F., § 28 Abs. 2 und 3 FGG zur Entscheidung vorgelegt. Gründe A. 1Das Grundkapital der Antragsgegnerin zu 1, vormals „S. AG“ (S. AG), betrug Anfang 2003 190.174.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juli 2014 - II ZR 353/12

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 3 5 3 / 1 2 Verkündet am: 29. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewe

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2014 - II ZR 262/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I I Z R 2 6 2 / 1 3 vom 29. April 2014 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. April 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und die Richterin Dr. Reichart, die Richter Dr.

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 03. Nov. 2011 - 6 U 49/11

bei uns veröffentlicht am 03.11.2011

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer - 2. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Mainz vom 17. Dezember 2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die Klägerin mit einer Kommanditbet

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Okt. 2011 - 20 W 7/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2011

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerden der Antragsgegnerin und der Antragsteller Ziffer 3) bis 6), 12), 13), 44), 55), 63) und 64) wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 06.03.2008, Az. 31 O 32/07 KfH AktG, in den Ziffern 1), 2), 5), 6) u

Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 29. Apr. 2008 - 12 BV 109/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2008

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Gründe   A. 1 Die Beteiligten streiten um die Feststellung der Unwirksamkeit einer zwischen den Beteiligten Ziffer 3 und 6 am 20./22.06.2007

Landgericht Stuttgart Urteil, 29. Sept. 2004 - 39 O 49/03 KfH

bei uns veröffentlicht am 29.09.2004

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreit tragen die Kläger nach Kopfteilen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Referenzen

(1) Stimmrechten des Bieters stehen Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft gleich, 1. die einem Tochterunternehmen des Bieters gehören,2. die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Bieters gehalten werden,3. die der Bieter einem Dritten als...