Wohngeldgesetz - WoGG | § 2 Wohnraum

Wohngeldgesetz - WoGG | § 2 Wohnraum
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Wohngeldgesetz Inhaltsverzeichnis

Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.

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(1) In der Wohngeld-Lastenberechnung sind Fremdmittel mit dem Nennbetrag auszuweisen, wenn sie der Finanzierung folgender Zwecke gedient haben: 1. des Wohnungsbaus im Sinne des § 16 Abs. 1 und 2 des Wohnraumförderungsgesetzes; maßgebend ist der Wohnr
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
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published on 20/10/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kosten werden nicht erstattet.
published on 06/11/2018 00:00

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob Anlage IV des Anhangs 26 zu Artikel 2 Nr. 3 (Grundgehalt), Vorbemerkung 27 der Anlage lX (allgemeine Stellenzulage) sowie
published on 26/11/2015 00:00

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2014 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
published on 08/10/2014 00:00

Tenor Dem Kläger wird für das zweitinstanzliche Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C.     G.         aus L.    beigeordnet. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zugelassen. Die K
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