Wohngeldgesetz - WoGG | § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.

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Wohngeldgesetz - WoGG | § 5 Haushaltsmitglieder


(1) Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer 1. als Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauer

Wohngeldgesetz - WoGG | § 9 Miete


(1) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen. (2) Bei der Ermittlung der Miete nach Absatz 1 bl

Wohngeldgesetz - WoGG | § 19 Höhe des Wohngeldes


(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt1,15·(M – (a + b·M + c·Y)·Y) Euro.„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkomme

Wohngeldgesetz - WoGG | § 13 Gesamteinkommen


(1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18). (2) Das monatliche Gesamteinkommen

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Apr. 2019 - Au 8 K 18.1779

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich g

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Sept. 2014 - 4 K 13.826

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hin

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Juni 2015 - M 22 K 13.45

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 22 K 13.45 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. Juni 2015 22. Kammer Sachgebiets-Nr. 1510 Hauptpunkte: Wohngeld als Mietzuschuss; Ar

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Okt. 2015 - W 3 K 15.254

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 3 K 15.254 Im Namen des Volkes Urteil 15. Oktober 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 1510 Hauptpunkte: Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; na

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Mai 2018 - M 22 K 16.1853

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt für die von ihr s

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Jan. 2018 - B 4 K 16.918

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt ab dem 01.08.2016 die Bewilligun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Okt. 2016 - B 4 K 15.824

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Bewilligung von Wohngeld in

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Sept. 2016 - B 4 K 15.245

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.03.2015 verpflichtet, die drei Bescheide vom 28.04.2014 zurückzunehmen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2014 - 12 ZB 14.701

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Gründe I. Die 1943 geborene Klägerin beansprucht mit ihrer Klage die Leistun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Juni 2016 - B 4 K 15.83

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Bewilligung von Wohngeld

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Nov. 2017 - M 22 K 17.5024

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt für die von ihr s

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Okt. 2014 - Au 3 K 14.1030

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Die Bescheide der Beklagten vom 17. Juni 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Anträge der Kläger jeweils vom 16. Juni 2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2016 - 5 C 57/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt für den Zeitraum von September 2009 bis Mai 2013 die Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung seiner damals noch minderjährigen Tö

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 08. Juni 2016 - 1 K 4156/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 12. November 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11. November 2014 sowie des Bescheides vom 26. März 2015 in der Ge

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 03. Dez. 2015 - 6 K 877/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Bewilligung eines höheren Wohngeldes.2 Streitig zwischen den Beteiligten ist der Wohngeldanspruch des Klägers für Bewilligungszeiträume

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 18. Nov. 2015 - 6 K 2436/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 11. Nov. 2015 - 10 K 4236/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.    aus S.              wird abgelehnt. 1G r ü n d e: 2Der Antrag der Klägerin, 3ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.    aus S.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 27. Okt. 2015 - 6 A 399/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tatbestand 1 Der am 18. September 1980 geboren Kläger begehrt Wohngeld für die Zeit von Juni 2014 bis Oktober 2014. 2 Dem Kläger wird seit geraumer Zeit Wohngeld für seine Ehefrau gewährt. Er selbst und das gemeinsame Kind sind wegen des Bezugs

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 25. Aug. 2014 - 5 K 3152/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Wohngeldbescheids vom 1. Oktober 2013 verpflichtet, auf den Antrag des Klägers vom 6. August 2013 Wohngeld betreffend die Beigeladene für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Juli 2014 in Höhe von mon

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juli 2014 - 21 K 71/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 2. Januar 2012 verpflichtet, dem Kläger Wohngeld in Form des Lastenzuschusses für die Zeit vom 1. Dezember 2011 bis 30. November 2012 in Höhe von 224,-- Euro monatlich zu bewilligen. Die Bek

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 18. Dez. 2012 - 7 A 16/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Gründe 1 Gemäß §§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO ist Prozesskostenhilfe demjenigen zu gewäh-ren, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wen

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 13. Sept. 2011 - 6 B 331/11

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.494,-- Eur

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 06. Apr. 2011 - 3 K 1467/10

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Tenor Der Bescheid des Landratsamts ... vom 17.03.2010 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.07.2010 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Wohngeld für den Zeitraum 01.02.2009 bis 31.01.2010

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 15. Feb. 2007 - 5 A 2798/05

bei uns veröffentlicht am 15.02.2007

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 22.06.2005 und der Widerspruchsbescheid des Landrates des Landkreises Müritz vom 05.10.2005 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

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(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt1,15·(M – (a + b·M + c·Y)·Y) Euro.„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“...