Wohngeldgesetz - WoGG | § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
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Wohngeldgesetz Inhaltsverzeichnis
Das Wohngeld richtet sich nach
- 1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8), - 2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und - 3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
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(1) Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer 1. als Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauer
(1) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen.
(2) Bei der Ermittlung der Miete nach Absatz 1 bl
(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt1,15·(M – (a + b·M + c·Y)·Y) Euro.„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkomme
(1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).
(2) Das monatliche Gesamteinkommen
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published on 09/04/2019 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich g
published on 17/09/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hin
published on 10/06/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 22 K 13.45
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 10. Juni 2015
22. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1510
Hauptpunkte:
Wohngeld als Mietzuschuss;
Ar
published on 15/10/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
Aktenzeichen: W 3 K 15.254
Im Namen des Volkes
Urteil
15. Oktober 2015
3. Kammer
Sachgebiets-Nr: 1510
Hauptpunkte: Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; na
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(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt1,15·(M – (a + b·M + c·Y)·Y) Euro.„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“...