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§ 19Amtlich · § 5 UrhG

Erlöschen der Bestellung

Zeitreise: 04.02.2026

(1) Die Bestellung erlischt durch 1. Tod, 2. Verzicht, 3. unanfechtbare Ausschließung aus dem Beruf.

(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer zu erklären.

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