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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Verbindliche Auskunft

Zeitreise: 04.02.2026‹ § 5§ 7 ›

Auf Antrag erteilt die Prüfungsstelle eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen und für die Anrechung von Prüfungsleistungen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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