§ 113Amtlich · § 5 UrhG
Abstimmung über das Verbot
Zeitreise: 04.02.2026
Zur Verhängung des vorläufigen Tätigkeits- oder Berufsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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