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§ 106Amtlich · § 5 UrhG

Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen

Zeitreise: 04.02.2026

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat besteht.

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