Patentsachen
In Patentsachen steht der Gebührensatz wie folgt zu: 1. für die Anmeldung eines Patents oder im Verfahren nach § 42 des Patentgesetzes: zu 13/10, 2. im Prüfungsverfahren: zu 7/10, 3. im Einspruchsverfahren: zu 10/10, 4. im Verfahren wegen Beschränkung des Patents: zu 10/10, 5. im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Widerruf oder die Beschränkung des Patents: zu 13/10, 6. in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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