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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Designsachen

Zeitreise: 07.07.2021

In Designsachen steht der Gebührensatz wie folgt zu: 1. im Eintragungsverfahren: zu 10/10, 2. im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10, 3. im Nichtigkeitsverfahren: zu 15/10, 4. im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit: zu 20/10, 5. in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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