Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 152 Übernehmende oder neue Rechtsträger

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Umwandlungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Die Ausgliederung des von einem Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, oder von Teilen desselben aus dem Vermögen dieses Kaufmanns kann nur zur Aufnahme dieses Unternehmens oder von Teilen dieses Unternehmens durch Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften oder zur Neugründung von Kapitalgesellschaften erfolgen. Sie kann nicht erfolgen, wenn die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen übersteigen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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published on 04/12/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 534/12 Verkündet am: 4. Dezember 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 23/07/2014 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Übertragung des gesamten Vermögens, einschließlich der betrieblichen Grund
published on 22/11/2018 00:00

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2017  12 V 12223/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 19/09/2017 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den teilweisen Widerruf einer ihm durch den Beklagten gewährten Zuwendung. 2 Der Kläger ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt im Bereich seines Verbandsgebietes Aufgabe
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