Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren


(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsge

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik


Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass 1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubring

Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV 2013 | § 1 Bußgeldkatalog


(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog – BKat) aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Bet

Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG 1998 | § 12 Befugnisse


(1) Soweit dies zur Durchführung der Aufgaben nach § 11 Abs. 2 erforderlich ist, kann das Bundesamt insbesondere auf Straßen, auf Autohöfen und an Tankstellen Überwachungsmaßnahmen im Wege von Stichproben durchführen. Zu diesem Zweck dürfen seine Bea
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem


(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters


(1) Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Fahreignungsregister nach den Vorschriften dieses Abschnitts. (2) Das Fahreignungsregister wird geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind 1. für die Beurteilung der Eignung und der Befähigung

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung


(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Lan

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten


(1) Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes sowie im Rahmen einer internetbasierten Zulassung an Personen im Sinne des § 6g Absatz 3 zur
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 2a Fahrerlaubnis auf Probe


(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit d

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Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 28. Feb. 2014 - 1 S 14.81

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit dem Bescheid des Landratsamts C. vom 16.01.2014 wird wiederhergestellt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 01. Feb. 2017 - W 6 K 16.907

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Okt. 2015 - AN 10 K 14.01760

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Bevollmächtigten der Klägerin wird abgelehnt. Gründe Die Klägerin begehrt im Hauptsacheverfahren die Aufhebung der Anordnung zur Teil

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 06. Apr. 2016 - 11 K 1290/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor 1. Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids und des Gebührenbescheids des Landratsamts Calw vom 07.11.2014 sowie des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12.02.2015 wird der Beklagte verpflichtet, den Antrag des Klägers

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 02. Nov. 2015 - 2 OWi 4 SsRs 104/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Der Antrag des Betroffenen, seine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Trier vom 28. Juli 2015 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner als zurückgenommen geltenden (§ 80 Ab

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 05. Nov. 2014 - 16 B 1128/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. September 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Sept. 2014 - 16 B 797/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren a

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 30. Apr. 2013 - 4 K 133/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2013

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein zur Vorabentscheidu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 05. Feb. 2013 - 10 S 2292/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. Oktober 2012 - 5 K 2016/12 - wird zurückgewiesen.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR fe

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 30. Okt. 2012 - 5 K 2016/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 22.08.2012 wird angeordnet.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500 EUR fest

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 22. Aug. 2011 - 3 L 735/11.NW

bei uns veröffentlicht am 22.08.2011

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,-- € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Wide

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. Dez. 2010 - 10 S 2173/10

bei uns veröffentlicht am 10.12.2010

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. August 2010 - 3 K 1450/10 - geändert.Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widersp

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Dez. 2007 - 10 S 1600/07

bei uns veröffentlicht am 18.12.2007

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Europäischen Gerichtshof werden nach Art. 234 Buchst. a EGV zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt: 1. Steht Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG selbst d

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(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb...