Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - StrEG | § 1 Entschädigung für Urteilsfolgen

(1) Wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, in einem Strafverfahren fortfällt oder gemildert wird.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn ohne Verurteilung eine Maßregel der Besserung und Sicherung oder eine Nebenfolge angeordnet worden ist.

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StPO: Zur Aufrechnung gegenüber einem Schadensersatzanspruch

17.12.2015

Die Aufrechnung wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung mit einer Kostenforderung aus einem neuen Strafverfahren, in dem erneut Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, ist zulässig.
Allgemeines

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2007 - 5 StR 546/06

bei uns veröffentlicht am 18.04.2007

5 StR 546/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 18. April 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. April 2007 beschlossen:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2002 - 5 StR 72/02

bei uns veröffentlicht am 22.08.2002

5 StR 72/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 22. August 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Brandstiftung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. August 2002 beschlossen: Die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltsc

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2017 - 1 Ws 735/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 07.12.2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels einschließli

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 11. Dez. 2018 - 1 Ws 266/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 10. Juli 2017 aufgehoben. 2. Die mit Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2015 - III ZR 204/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 204/15 Verkündet am: 12. November 2015 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja MRK Art. 5

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2015 - 4 StR 403/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR403/14 vom 4. November 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: fahrlässiger Tötung u.a. zu 2.: Beihilfe zum vorsätzlichen Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 06. März 2015 - 11 U 95/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert. Das beklagte Land ble

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 28. Juni 2012 - 1 U 8/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 20. Dezember 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Das Urteil ist vorlä