Strafprozeßordnung - StPO | § 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann unbeschadet des § 57 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann Akteneinsicht gewährt werden, wenn die Erteilung von Auskünften einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder nach Darlegung dessen, der Akteneinsicht begehrt, zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses nicht ausreichen würde.

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigt werden.

(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt werden.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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08/08/2024 19:35

Die Akteneinsicht im Strafprozess stellt ein wesentliches Recht dar, das es Beschuldigten und ihren Verteidigern ermöglicht, sich wirksam gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang betrifft die Nutzung und Weitergabe der gewonnenen Informationen. Dies ist besonders in Wirtschaftsstrafverfahren relevant, wo Akten oft sensible Daten, wie Geschäftsgeheimnisse und andere schutzwürdige Informationen enthalten, deren Offenlegung erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. In diesem Artikel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen der Weitergabe von Strafakten gemäß § 32f Abs. 5 StPO untersucht.
05/12/2020 11:18

Die Beschlagnahme des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwalts-und Steuerberaterkanzlei greift in das Grundrecht der Beschwerdeführer sowie ihrer Mandanten auf informationelle Selbstbestimmung ein und beeinträchtigt die hiermit zusammenhängende Belange der Allgemeinheit in schwerwiegender Weise das rechtlich besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandaten und den für sie tätigen Berufsträgern. – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler – Anwalt für Strafrecht
09/08/2018 08:47

Der Strafverteidiger des Verletzten hat ein Recht auf Akteneinsicht soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse des Verletzten darlegt und überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten nicht entgegenstehen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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(1) Der Verantwortliche hat betroffenen Personen auf Antrag Auskunft darüber zu erteilen, ob er sie betreffende Daten verarbeitet. Betroffene Personen haben darüber hinaus das Recht, Informationen zu erhalten über 1. die personenbezogenen Daten, die
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published on 20/06/2018 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO § 475 Entscheidungsabschrift § 475 StPO umfasst die Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 5 AR (Vs) 112/17
published on 22/09/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 28/09 vom 22. September 2009 in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u. a. - "militante gruppe (mg)" - hier: Antrag des Drittbetroffenen auf
published on 23/02/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 599/09 vom 23. Februar 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts - zu 3. auf dessen Antrag hin - u
published on 04/03/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS _____________ StB 46/09 vom 4. März 2010 in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, wegen Mordes u. a. hier: Beschwerde des Zeugen E. gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses Der 3. Strafsenat de
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