Strafgesetzbuch - StGB | § 73b Einziehung von Taterträgen bei anderen

(1) Die Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 und 73a richtet sich gegen einen anderen, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn

1.
er durch die Tat etwas erlangt hat und der Täter oder Teilnehmer für ihn gehandelt hat,
2.
ihm das Erlangte
a)
unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen wurde oder
b)
übertragen wurde und er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, oder
3.
das Erlangte auf ihn
a)
als Erbe übergegangen ist oder
b)
als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer übertragen worden ist.
Satz 1 Nummer 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn das Erlangte zuvor einem Dritten, der nicht erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, entgeltlich und mit rechtlichem Grund übertragen wurde.

(2) Erlangt der andere unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 einen Gegenstand, der dem Wert des Erlangten entspricht, oder gezogene Nutzungen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 kann das Gericht auch die Einziehung dessen anordnen, was erworben wurde

1.
durch Veräußerung des erlangten Gegenstandes oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder
2.
auf Grund eines erlangten Rechts.

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Wertpapierrecht: Zum Wertersatzverfall beim Insidergeschäft

18.02.2016

Erwirbt ein Beteiligter Insiderpapiere, unterliegt der dadurch erzielte Sondervorteil, nicht jedoch der gesamte Wert der erworbenen Papiere gem. § 73 I 1, § 73a S. 1 StGB dem Wertersatzverfall.
Wertpapiere

Wirtschaftsstrafrecht: Sondervorteil und Verfall bei verbotenem Insidergeschäft - freenet

05.01.2011

Zum Ausnutzen einer Insidertatsache - BGH vom 27.01.2010 - Az: 5 StR 224/09 - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

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Strafgesetzbuch - StGB | § 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen


Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht

Strafgesetzbuch - StGB | § 76a Selbständige Einziehung


(1) Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vor

Strafgesetzbuch - StGB | § 73e Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes


(1) Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die d

Strafgesetzbuch - StGB | § 76b Verjährung der Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen


(1) Die erweiterte und die selbständige Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages nach den §§ 73a und 76a verjähren in 30 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der rechtswidrigen Tat, durch oder für die der Täter oder Tei
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern


(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an. (2) Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einzieh

Strafgesetzbuch - StGB | § 73a Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern


(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn diese Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten oder für sie erlangt worden sind. (2) Hat sich de

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2018 - 4 StR 639/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 639/17 vom 7. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:070618B4STR639.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdefüh

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2019 - V ZB 75/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 75/18 vom 21. November 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 38; StPO § 111k Abs. 1 Satz 1 Ersucht die Strafverfolgungsbehörde (hier: Finanzamt für Steuerstrafsac

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2019 - 4 StR 486/18

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 486/18 vom 17. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen Betrugs ECLI:DE:BGH:2019:170119B4STR486.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2019 - 3 StR 192/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– EGStGB Art. 316h Satz 1 StGB § 76a Abs. 2 Satz 1, § 76b Abs. 1, § 78 Abs. 1 Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) un

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2019 - 3 StR 294/19

bei uns veröffentlicht am 28.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 294/19 vom 28. November 2019 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 73 Abs. 1, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 73c Satz 1 1. Nutzt der Täter die

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2019 - 1 StR 54/19

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 54/19 vom 25. April 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei ECLI:DE:BGH:2019:250419B1STR54.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 1 StR 49/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 49/19 vom 7. Mai 2019 in der Strafsache gegen Einziehungsbeteiligter: wegen Steuerhinterziehung hier: Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Einziehungsbeteiligten ECLI:DE:BGH:2019:070519B1STR49.19.0 Der 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 1 StR 242/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 242/18 vom 8. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:080519B1STR242.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2008 - 5 StR 387/07

bei uns veröffentlicht am 09.01.2008

5 StR 387/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 9. Januar 2008 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der S

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2019 - 1 StR 75/19

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 75/19 vom 6. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:060619B1STR75.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbund

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2008 - 5 StR 365/07

bei uns veröffentlicht am 10.01.2008

5 StR 365/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 10. Januar 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2010 - 4 StR 473/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 473/10 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwa

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2016 - 2 StR 251/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 251/14 vom 18. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2016:180216B2STR251.14.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 265/18 vom 10. Juli 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Steuerhinterziehung zu 2.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:100719U1STR265.18.0 Der 1. Strafsenat des Bun

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2019 - 4 StR 477/18

bei uns veröffentlicht am 01.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 477/18 vom 1. August 2019 in der Strafsache gegen wegen Betruges u. a. ECLI:DE:BGH:2019:010819B4STR477.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag und mit Zustimmung des Generalbundesanwalts so

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2010 - 5 StR 224/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja WpHG in der Fassung vom 21. Juni 2002 § 38 Abs. 1 Nr. 1; § 14 Abs. 1; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1 1. Ausnutzen einer Insidertatsache. 2. Bei verbotenen Insidergeschäften stellt der hierdurch

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2012 - 3 StR 343/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 343/11 vom 19. Januar 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, AWG § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Hat der Täter in

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2019 - 1 ARs 14/19

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 ARs 14/19 vom 10. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 18. Juni 2019 – 5 StR 20/19 (5 ARs 20/19) ECLI:DE:BGH:2019:101019B1ARS14.19.0 Der 1. Stra

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2002 - 5 StR 30/02

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

5 StR 30/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. Juli 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2002 beschlossen: 1. Die Revisionen der Angeklagten K , Kr u

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2011 - 3 StR 458/10

bei uns veröffentlicht am 05.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 458/10 vom 5. Mai 2011 in dem selbstständigen Verfallsverfahren gegen wegen Anordnung von Wertersatzverfall Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 17. März 2011 in der Sitzu

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2004 - 5 StR 139/03

bei uns veröffentlicht am 05.05.2004

5 StR 139/03 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 5. Mai 2004 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 4. und 5. Mai 2004, an der teilgenommen ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01

bei uns veröffentlicht am 27.06.2001

5 StR 181/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 27. Juni 2001 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juni 2001 beschlossen: 1

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2013 - 5 StR 237/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2013

5 StR 237/13 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 18. September 2013 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sit

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Aug. 2001 - 1 StR 291/01

bei uns veröffentlicht am 08.08.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 291/01 vom 8. August 2001 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. August 2001, an der teil

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2013 - 5 StR 505/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB § 327 Abs. 2 Nr. 3 1. Zu der im Rahmen des Tatbestands des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorzunehmenden Abgrenzung zwischen

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 50/08 vom 27. Mai 2008 in der Strafsache gegen alias: alias: wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts un

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2018 - 3 StR 447/18

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 447/18 vom 14. November 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:141118B3STR447.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung d

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07

bei uns veröffentlicht am 30.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 166/07 vom Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja UWG § 16 Abs. 1 nF, § 4 Abs. 1 aF StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB § 73 Abs. 1 Satz 2, BGB § 823 Abs. 2 1. Zum Zusammen

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2003 - 5 StR 434/02

bei uns veröffentlicht am 27.03.2003

5 StR 434/02 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 27. März 2003 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2010 - 3 StR 147/10

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 147/10 vom 22. Juli 2010 in der Strafsache gegen wegen Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 22. Juli 2010, a

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2012 - 4 StR 58/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 58/12 vom 5. Juni 2012 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts u

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2005 - 5 StR 119/05

bei uns veröffentlicht am 02.12.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 266; AO § 393 1. Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge sind keine "sonstigen Stellen" im Sinne von §

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Sept. 2003 - 1 StR 147/03

bei uns veröffentlicht am 10.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 147/03 vom 10. September 2003 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2003 - 1 StR 297/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 297/03 vom 16. Dezember 2003 in der Strafsache gegen wegen Fälschung von Zahlungskarten Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Dezember 2003, an der teilgenommen haben

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. Okt. 2018 - 1 Ws 479/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Die (einfache) Beschwerde der Einziehungsbeteiligten gegen den Beschluss des Landgerichts vom 08.08.2018 wird als unbegründet verworfen. II. Die Einziehungsbeteiligte hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Dez. 2018 - 4 Ws 190 - 192, 225/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerden der Staatsanwaltschaft werden die Beschlüsse des Landgerichts Detmold vom 31.08.2018 (23 Qs 114 und 116/18) aufgehoben. Die Kosten dieser Beschwerdeverfahren trägt der Beschuldigte. 2. Die Beschwerde der Staatsanwaltscha

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Aug. 2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 4. (kleinen) Strafkammer vom 6. Februar 2018 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 620/17 vom 31. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen Vorteilsannahme u.a. ECLI:DE:BGH:2018:310718B3STR620.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera

Oberlandesgericht München Urteil, 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 28. Juli 2017 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 651/17 vom 15. Mai 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:150518U1STR651.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 Rev 6/18

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 5, vom 24. August 2017 werden verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seiner Revision und seine ihm insoweit ents

Landgericht Stuttgart Beschluss, 26. März 2018 - 6 Qs 1/18

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor 1. Die Beschwerden der Beschwerdeführerin G und des Beschwerdeführers Dr. S gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. November 2017 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2016 - 5 StR 125/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 125/16 vom 14. September 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2016:140916U5STR125.16.0 Der 5. Strafsenat des Bun

Landgericht Kiel Urteil, 16. März 2016 - 5 KLs 4/12

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Der Angeklagte wird wegen Bestechlichkeit in 77 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten drei Monate als

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - 3 StR 142/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 142/15 vom 25. Februar 2016 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ WpHG § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 38 Abs. 2 Nr. 1 StPO § 261 Das Tatbestandsmerkmal "sonst

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Sept. 2015 - 4 Ws 283/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Beschuldigten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2015 aufgehoben. Auf die Beschwerde der Beschuldigten wird der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. April 2015 dahin

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 StR 71/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 168 Abs. 1 Zur „Asche“ im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB gehören sämtli- che nach der Einäscherung verbleibende Rückstände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen, nic

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - 4 StR 377/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR377/14 vom 23. Oktober 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundes

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 1 6 2 / 1 4 vom 24. Juni 2014 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juni 2014 gemäß §349

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Mai 2014 - X R 23/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb seit 1984 ein Einzelunternehmen, dessen Gegenstand die Planung und Einrichtung von Kfz-Werkstätten war. S

Referenzen

(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn diese Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten oder für sie erlangt worden sind. (2) Hat sich der Täter oder...