Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 22 Gutachten

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Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis

Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehnteln bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).

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(1) Für einzelne oder mehrere für denselben Auftraggeber laufend auszuführende Tätigkeiten kann der Steuerberater eine Pauschalvergütung vereinbaren. Die Vereinbarung ist in Textform und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen. In der
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published on 18/11/2014 00:00

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.03.2014, Az.: 3 HK O 2380/13 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das angefoch
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