Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 89 Ahndung einer Pflichtverletzung

(1) Gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 86 Absatz 2 Nummer 2 bestimmt sind, wird eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt.

(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine berufsgerichtlich zu ahnende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für die Ausübung der Berufstätigkeit oder für das Ansehen des Berufs bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(3) Gegen eine anerkannte Berufsausübungsgesellschaft wird eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt, wenn

1.
eine Leitungsperson der Berufsausübungsgesellschaft schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 86 Absatz 2 Nummer 2 bestimmt sind, oder
2.
eine Person, die nicht Leitungsperson ist, in Wahrnehmung der Angelegenheiten der Berufsausübungsgesellschaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 86 Absatz 2 Nummer 2 bestimmt sind, wenn die Pflichtverletzung durch angemessene organisatorische, personelle oder technische Maßnahmen hätte verhindert oder wesentlich erschwert werden können.

(4) Eine berufsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Steuerberater, der Steuerbevollmächtigte oder die Berufsausübungsgesellschaft zur Zeit der Tat nicht der Berufsgerichtbarkeit unterstand.

(5) Berufsgerichtliche Maßnahmen gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten und gegen die Berufsausübungsgesellschaft, der dieser angehört, können nebeneinander verhängt werden.

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Strafrecht: Zur Abänderung eines Schuldspruchs wegen Subventionsbetrug

17.10.2014

Die Norm des Subventionsbetrugs, § 264 VII Satz 1 Nr. 1 StGB, erfasst auch Subventionen, die nicht nur Betrieben und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen gewährt werden können.

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Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 81 Rügerecht des Vorstands


(1) Der Vorstand kann das Verhalten eines Mitglieds der Steuerberaterkammer, durch das dieses ihm obliegende Pflichten verletzt hat, rügen, wenn die Schuld des Mitglieds gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens ni
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 86 Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer


(1) Die Bundessteuerberaterkammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. (2) Der Bundessteuerberaterkammer obliegt insbesondere, 1. in Fragen, welche die Gesamtheit der Steuerberaterkammern angehen, die Auffassung der einzeln

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Landgericht München I Urteil, 27. Mai 2015 - StL 10/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Der Steuerberater ... schuldhaft seine Berufspfiicht verletzt und wird deshalb zu einem Verweis und einer Geldbuße in Höhe von 3.000,- Euro verurteilt. 2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil, 20. Nov. 2015 - 1 StL 2/15

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor I. Der Betroffene ist schuldig der vorsätzlichen Verletzung berufsrechtlicher Pflichten. II. Ihm wird deshalb ein Verweis erteilt und eine Geldbuße in Höhe von € 2… auferlegt. III. Der Betr

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2014 - IX ZR 25/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR25/14 Verkündet am: 25. September 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 134; StBer

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 2 0 6 / 1 3 vom 28. Mai 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja [nur zu I. und IV.] Veröffentlichung: ja StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 1 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 2 SubvG § 4 1. § 264 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 StG

Landgericht Freiburg Urteil, 09. Mai 2014 - StL 4/13; StL 4/13 - 3 StV 10/13

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor 1. Dem Steuerberater wird wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten ein Verweis erteilt. Ferner wird gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 8000.- Euro verhängt. 2. Der Steuerberater hat die Kosten

Landgericht Freiburg Urteil, 08. März 2011 - StL 5/10 - 3 StV 10/10

bei uns veröffentlicht am 08.03.2011

Tenor Dem Steuerberater D. B. wird wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten einVerweiserteilt. Außerdem wird gegen ihn eineGeldbuße von 2.000,-- Euroverhängt.Der Steuerberater hat die Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens zu tr

Landgericht Freiburg Urteil, 11. Apr. 2005 - StL 2/05 - StV 13/04

bei uns veröffentlicht am 11.04.2005

Tenor Gegen den Steuerberater X. wird wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten eine Warnung ausgesprochen. Der Steuerberater trägt die Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens. Angewandte Vorschriften: §§ 57, 89, 90 StBerG

Landgericht Freiburg Urteil, 15. Nov. 2004 - StL 1/04 - StV 8/02

bei uns veröffentlicht am 15.11.2004

Tenor Dem Steuerberater XY wird wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten ein Verweis erteilt. Außerdem wird gegen ihn eine Geldbuße von 500,-- Euro verhängt. Der Steuerberater hat die Kosten des berufsgerichtlichen Verfahr

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(1) Die Bundessteuerberaterkammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. (2) Der Bundessteuerberaterkammer obliegt insbesondere, 1. in Fragen, welche die Gesamtheit der Steuerberaterkammern angehen, die Auffassung der einzelnen Kammern zu...