Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung - SoldUrlV | § 11 Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium

Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter können zum Studium der Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie und Lebensmittelchemie unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden. Sie erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sowie ein Ausbildungsgeld nach Maßgabe des § 30 Abs. 2 des Soldatengesetzes.

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Soldatengesetz - SG | § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung


(1) Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze. Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Weiterführung der sozialen Krankenv

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Juni 2016 - AN 11 K 15.01249

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. März 2017 - PB 15 S 2300/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Bund) - vom 24. Oktober 2016 - PB 11 K 2365/16 - wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Z

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Apr. 2014 - 1 A 2489/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 3.318,80 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Antrag, übe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Okt. 2013 - 1 WB 46/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen ihre Versetzung zum Bundeswehrkrankenhaus X. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. März 2013 - 1 WB 61/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

Tatbestand 1 Der 1990 geborene Antragsteller ist Soldat auf Zeit und Sanitätsoffizier-Anwärter. Seine Dienstzeit ist aufgrund seiner Verpflichtungserklärung vom 22. Apri

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(1) Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze. Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Weiterführung der sozialen Krankenversicherung...