SUVAmtlich · § 5 UrhG
Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung
Rechtsstand: 20.08.2021Fundstelle: BGBl I 1957, 529Ausgefertigt: 20.05.1957
Gliederung
12 Vorschriften- Erster AbschnittErholungs- und Heimaturlaub
- § 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- § 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
- § 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
- § 6 Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
- § 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
- § 8 Auslandsverwendung
- Zweiter AbschnittSonderurlaub
- Dritter AbschnittSchlußvorschriften