Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 88 Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe

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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) Inhaltsverzeichnis

(1) Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einmal in der Legislaturperiode, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen und der von Behinderung bedrohten Menschen sowie über die Entwicklung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft. Die Berichterstattung zu den Lebenslagen umfasst Querschnittsthemen wie Gender Mainstreaming, Migration, Alter, Barrierefreiheit, Diskriminierung, Assistenzbedarf und Armut. Gegenstand des Berichts sind auch Forschungsergebnisse über Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen und der Leistungen der Rehabilitationsträger für die Zielgruppen des Berichts.

(2) Die Verbände der Menschen mit Behinderungen werden an der Weiterentwicklung des Berichtskonzeptes beteiligt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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28/11/2011 08:29

Die Ansprache „Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen“ ist eine grobe Beleidigung des Arbeitgebers - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - betriebliches Eingliederungsmanagment - personenbedingte Kündigung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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22/04/2008 17:14

Zustimmung des Integrationsamtes beseitigt die für schwerbehinderte Menschen bestehende Kündigungssperre BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
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(1) Im Rahmen der durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen sind die Rehabilitationsträger verantwortlich, dass 1. die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Ge
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published on 01/09/2015 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 3 K 15.138 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 1. September 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 1521 Hauptpunkte: Schwerbehindertenrecht; Sonderkündigungssc
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published on 26/10/2017 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. November 2016 - 14 Sa 828/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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