Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 8 Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.
(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
- 1.
das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, - 2.
das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um - a)
Kinder von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oder - b)
mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,
- 2a.
das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird, - 3.
das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn die Abweichung darauf beruht, daß die Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit dieser Personen oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut werden, - 4.
das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben, - 5.
das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt.
(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.
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Arbeitsrecht: Verletzung nach Streit mit Türsteher ist kein Arbeitsunfall
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
13.07.2017
Ein Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis besteht, wenn der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausübt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Gesetzliche Unfallversicherung: Verfolgung eines Taschendiebs im Ausland ist versichert
28.10.2013
Die Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit in Gefahr begeben.
Wegeunfall: Sturz an der Wohnungstür - auf die Richtung kommt es an
04.09.2013
Verletzt sich der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit beim Durchschreiten der Außentür, so ist darauf abzustellen, wo und wann der Gesundheitsschaden eintritt.
Sozialrecht: Ein Arbeitsunfall kann auch auf der Bowlingbahn passieren
25.02.2011
Auch ein Beinbruch im Bowlingcenter ist als Arbeitsunfall von der Unfallversicherung gedeckt, wenn sich der Unfall auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier ereignet - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Schadensrecht: Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls auf dem Versuchsgelände
23.07.2010
Anwalt für Schadensrecht - Zivilrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsrecht: Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls auf dem Versuchsgelände
23.07.2010
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Referenzen - Gesetze | § 8 SGB 7
§ 8 SGB 7 zitiert oder wird zitiert von 12 §§.
§ 8 SGB 7 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG) - PKDBSa | § 16 Höhe der Versichertenrente
(1) Die Monatsrente beträgt, vorbehaltlich eines Rentenabschlags nach § 16 Abs. 1a, 1,25 v. H. der Summe der bis zum 31. Dezember 1999 für den Arbeitnehmer insgesamt entrichteten Beiträge und 1,13 v. H. der Summe der ab dem 1. Januar 2000 für den Arb
§ 8 SGB 7 wird zitiert von 6 anderen §§ im Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254).
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer
(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschaden
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 27 Umfang der Heilbehandlung
(1) Die Heilbehandlung umfaßt insbesondere 1. Erstversorgung,2. ärztliche Behandlung,3. zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz,4. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,5. häusliche Krankenpflege,6. Be
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
(1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 bleiben dabei außer Ansatz. Das Nähere b
§ 8 SGB 7 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Wohnungseigentumsgesetz - WEG
§ 8 SGB 7 zitiert 4 andere §§ aus dem Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254).
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 2 Versicherung kraft Gesetzes
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnliche
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 6 Freiwillige Versicherung
(1) Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag können sich versichern 1. Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfisch
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 3 Versicherung kraft Satzung
(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2.Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
(1) Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versich
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Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2013 - VI ZR 155/12
bei uns veröffentlicht am 30.04.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 155/12 Verkündet am: 30. April 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2019 - VII ZB 2/18
bei uns veröffentlicht am 06.02.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 2/18 vom 6. Februar 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB I § 54, SGB VII § 56; ZPO § 850i Abs. 3 Eine wegen eines Arbeitsunfalls in der DDR nach
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2007 - VI ZR 55/06
bei uns veröffentlicht am 06.02.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VI ZR 55/06 Verkündet am: 6. Februar 2007 Holmes, Jusitzangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2011 - VI ZB 59/10
bei uns veröffentlicht am 08.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 59/10 vom 8. November 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 148; SGB X § 12 Abs. 2 Erwägt das Gericht die Aussetzung nach § 148 ZPO unter dem Gesichtspunkt einer
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2005 - VI ZR 225/04
bei uns veröffentlicht am 20.12.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 225/04 Verkündet am: 20. Dezember 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2005 - VI ZR 334/04
bei uns veröffentlicht am 25.10.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 334/04 Verkündet am: 25. Oktober 2005 Böhringer-Mangold Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB
Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2004 - VI ZR 439/02
bei uns veröffentlicht am 09.03.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 439/02 Verkündet am: 9. März 2004 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2007 - VI ZR 235/06
bei uns veröffentlicht am 18.12.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 235/06 Verkündet am: 18. Dezember 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2009 - III ZR 229/07
bei uns veröffentlicht am 04.06.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 229/07 Verkündet am: 4. Juni 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB VII § 104 Abs. 1
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2003 - VI ZR 349/02
bei uns veröffentlicht am 02.12.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 349/02 Verkündet am: 2. Dezember 2003 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2003 - VI ZR 348/02
bei uns veröffentlicht am 02.12.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 348/02 Verkündet am: 2. Dezember 2003 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat a
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2008 - VI ZR 257/06
bei uns veröffentlicht am 17.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 257/06 Verkündet am: 17. Juni 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2003 - VI ZR 34/02
bei uns veröffentlicht am 11.02.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 34/02 Verkündet am: 11. Februar 2003 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2008 - VI ZR 105/07
bei uns veröffentlicht am 15.07.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 105/07 Verkündet am: 15. Juli 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2010 - VI ZR 147/09
bei uns veröffentlicht am 08.06.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 147/09 Verkündet am: 8. Juni 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2006 - VI ZR 211/05
bei uns veröffentlicht am 07.11.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 211/05 Verkündet am: 7. November 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2000 - III ZR 39/00
bei uns veröffentlicht am 12.10.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 39/00 Verkündet am: 12. Oktober 2000 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -----------
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Okt. 2017 - L 2 U 308/16
bei uns veröffentlicht am 18.10.2017
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 06.07.2016 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugela
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. März 2019 - L 2 U 148/17
bei uns veröffentlicht am 06.03.2019
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.04.2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelas
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Mai 2016 - L 2 U 260/15
bei uns veröffentlicht am 04.05.2016
Tenor
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 11.05.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage gegen die Bescheide der Beklagten vom 08.02.2010 (statt 12.02.2010) sowie vom 07.07.2010 in
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2017 - L 3 U 52/15
bei uns veröffentlicht am 06.11.2017
Tenor
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 16. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Ta
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 U 74/16
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 11. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
III.
Die Revision wird nicht z
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - L 2 U 484/15
bei uns veröffentlicht am 28.09.2016
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 27. November 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wir nicht zugelas
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 U 221/15
bei uns veröffentlicht am 12.09.2016
Tenor
I.
Die Berufungen der beiden Berufungskläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.11.2014 werden zurückgewiesen.
II.
Beide Kläger und der Beigeladene zu 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die
Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. März 2014 - S 8 U 259/12
bei uns veröffentlicht am 18.03.2014
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Der 1960 geborene Kläger ist selbstständiger Gleitschirm- und Drachenflugausbilder sowie Ski- und Snowboardlehrer. Er verunglück
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2014 - L 2 U 46/13
bei uns veröffentlicht am 20.02.2014
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Verletztenrente nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dieser Anspruch hängt im vorliegenden Fall maßgebend davon
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2016 - L 2 U 430/15
bei uns veröffentlicht am 26.10.2016
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.09.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelass
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2014 - L 2 U 204/13
bei uns veröffentlicht am 15.01.2014
Tatbestand
Streitig ist, ob es sich bei dem Ereignis vom 02.08.2010 um einen Arbeitsunfall handelt.
Die 1960 geborene Klägerin, Berufungsbeklagte und -klägerin, Angestellte bei der Messe B-Stadt, wollte am 02.08.2010 gegen 13.00
Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Jan. 2014 - S 8 U 228/13
bei uns veröffentlicht am 31.01.2014
Tatbestand
Streitig ist, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Der 1958 geborene Kläger stürzte am 12. November 2012 gegen 12:45 Uhr mit dem Fahrrad, nachdem er sich bei seinem Telefonanbieter umgemeldet hatte, was etwa
Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Jan. 2014 - S 8 U 197/13
bei uns veröffentlicht am 31.01.2014
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Der 1958 geborene Kläger nahm am 16. Oktober 2010 als Repräsentant seines Arbeitgebers an der Geburtstagsfeier eines Kunden teil
Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Jan. 2014 - S 8 U 168/13
bei uns veröffentlicht am 31.01.2014
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Die 1959 geborene Klägerin arbeitet im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses in dem von ihr und ihrer Familie bewohnten Einfamilie
Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 21. Jan. 2014 - S 8 U 296/13
bei uns veröffentlicht am 21.01.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Der 1974 geboren
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 2 U 308/09
bei uns veröffentlicht am 07.05.2014
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 9. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 3 U 365/17
bei uns veröffentlicht am 11.09.2018
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Oktober 2017 und der Bescheid vom 24. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. Dezember 2015 aufgehoben und die Bekl
Sozialgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2016 - S 4 U 5004/16 L
bei uns veröffentlicht am 28.04.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheides vom 26. Januar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Dezember 2015 den Unfall vom 28. Dezember 2014 als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unf
Sozialgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - S 23 U 667/15
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I. Die Klage gegen den Bescheid vom 08.09.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.11.2015 wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Gegenstand de
Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. März 2015 - S 4 U 40/13
bei uns veröffentlicht am 31.03.2015
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheids vom 2. Februar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 2013 den Unfall des Klägers vom 7. Juni 2011 als Arbeitsunfall anzuerkennen und Leistungen
Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 27. Apr. 2015 - S 4 U 14/13
bei uns veröffentlicht am 27.04.2015
Tenor
I.
Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 12. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Dezember 2012 wird abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2016 - L 2 U 336/14
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 29.07.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird n
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - L 2 U 371/14
bei uns veröffentlicht am 24.02.2016
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15.07.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestan
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2016 - L 3 U 175/13
bei uns veröffentlicht am 24.05.2016
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelass
Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 09. Okt. 2017 - S 2 U 253/16
bei uns veröffentlicht am 09.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass es sich bei dem Ereignis vom 13.07.2015 um einen Arbeitsunfall
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - L 2 U 348/14
bei uns veröffentlicht am 24.02.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Sozialgerichts München wird aufgehoben, und die Klage wird abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Juli 2017 - L 17 U 199/16
bei uns veröffentlicht am 13.07.2017
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.03.2016 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbe
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - L 2 U 308/13
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 19.04.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatb
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Mai 2019 - L 3 U 332/16
bei uns veröffentlicht am 21.05.2019
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 22. Juli 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers werden nicht erstattet.
III
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2017 - L 3 U 189/14
bei uns veröffentlicht am 04.07.2017
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. März 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Oktober 2012 aufgehoben und fes
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2017 - L 2 U 101/14
bei uns veröffentlicht am 05.04.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 31.01.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. März 2017 - L 2 U 458/15
bei uns veröffentlicht am 08.03.2017
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.09.2015 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2018 - L 2 U 200/15
bei uns veröffentlicht am 28.02.2018
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 07.04.2015 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der S
(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...
(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2.Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2 Absatz 3 Satz...
(1) Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag können sich versichern 1. Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien, von...
(1) Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle...