Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 6 Freiwillige Versicherung

(1) Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag können sich versichern

1.
Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien, von nicht gewerbsmäßig betriebenen Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und ihre Ehegatten oder Lebenspartner sowie Fischerei- und Jagdgäste,
2.
Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind,
3.
gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen,
4.
Personen, die in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften sowie anderen selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmervereinigungen) ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen,
5.
Personen, die ehrenamtlich für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 kann auch die Organisation, für die die Ehrenamtsträger tätig sind, oder ein Verband, in dem die Organisation Mitglied ist, den Antrag stellen; eine namentliche Bezeichnung der Versicherten ist in diesen Fällen nicht erforderlich. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 4 und 5 gilt Satz 2 entsprechend.

(2) Die Versicherung beginnt mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Die Versicherung erlischt, wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuß binnen zwei Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist. Eine Neuanmeldung bleibt so lange unwirksam, bis der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuß entrichtet worden ist.

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Arbeitsrecht: Verletzung nach Streit mit Türsteher ist kein Arbeitsunfall

13.07.2017

Ein Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis besteht, wenn der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausübt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Wegeunfall: Sturz an der Wohnungstür - auf die Richtung kommt es an

04.09.2013

Verletzt sich der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit beim Durchschreiten der Außentür, so ist darauf abzustellen, wo und wann der Gesundheitsschaden eintritt.
Wirtschaftsrecht

Sozialrecht: Ein Arbeitsunfall kann auch auf der Bowlingbahn passieren

25.02.2011

Auch ein Beinbruch im Bowlingcenter ist als Arbeitsunfall von der Unfallversicherung gedeckt, wenn sich der Unfall auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier ereignet - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Sozialrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 31 Dienstunfall


(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die die

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 81 Wehrdienstbeschädigung


(1) Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden i

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 27 Unfallruhegehalt


(1) Auf einen Berufssoldaten, der wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden ist, sind die §§ 36, 37, 44 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 87 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. In den F

Berufskrankheiten-Verordnung - BKV | § 1 Berufskrankheiten


Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden.
wird zitiert von 11 anderen §§ im .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 2 Versicherung kraft Gesetzes


(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnliche

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 8 Arbeitsunfall


(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem G

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 9 Berufskrankheit


(1) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 150 Beitragspflichtige


(1) Beitragspflichtig sind die Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Die nach § 2 versicherten Unternehmer sowie die nach § 3 Abs. 1 Nr
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft


(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, soweit sich nicht aus dem Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt:

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2009 - VI ZR 56/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 56/08 Verkündet am: 19. Mai 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2003 - VI ZR 349/02

bei uns veröffentlicht am 02.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 349/02 Verkündet am: 2. Dezember 2003 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2003 - VI ZR 348/02

bei uns veröffentlicht am 02.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 348/02 Verkündet am: 2. Dezember 2003 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat a

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2008 - VI ZR 257/06

bei uns veröffentlicht am 17.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 257/06 Verkündet am: 17. Juni 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2003 - VI ZR 34/02

bei uns veröffentlicht am 11.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 34/02 Verkündet am: 11. Februar 2003 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2000 - III ZR 39/00

bei uns veröffentlicht am 12.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 39/00 Verkündet am: 12. Oktober 2000 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -----------

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 U 221/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor I. Die Berufungen der beiden Berufungskläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.11.2014 werden zurückgewiesen. II. Beide Kläger und der Beigeladene zu 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Apr. 2016 - L 17 U 154/15

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.02.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. III. Die Revision wird nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 3 U 477/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Augsburg vom 11. November 2015 werden zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. März 2014 - S 8 U 259/12

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat. Der 1960 geborene Kläger ist selbstständiger Gleitschirm- und Drachenflugausbilder sowie Ski- und Snowboardlehrer. Er verunglück

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2014 - L 2 U 46/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tatbestand Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Verletztenrente nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dieser Anspruch hängt im vorliegenden Fall maßgebend davon

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2016 - L 2 U 430/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelass

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2014 - L 2 U 204/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tatbestand Streitig ist, ob es sich bei dem Ereignis vom 02.08.2010 um einen Arbeitsunfall handelt. Die 1960 geborene Klägerin, Berufungsbeklagte und -klägerin, Angestellte bei der Messe B-Stadt, wollte am 02.08.2010 gegen 13.00

Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Jan. 2014 - S 8 U 228/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat. Der 1958 geborene Kläger stürzte am 12. November 2012 gegen 12:45 Uhr mit dem Fahrrad, nachdem er sich bei seinem Telefonanbieter umgemeldet hatte, was etwa

Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Jan. 2014 - S 8 U 197/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat. Der 1958 geborene Kläger nahm am 16. Oktober 2010 als Repräsentant seines Arbeitgebers an der Geburtstagsfeier eines Kunden teil

Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Jan. 2014 - S 8 U 168/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Die 1959 geborene Klägerin arbeitet im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses in dem von ihr und ihrer Familie bewohnten Einfamilie

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 2 U 308/09

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 9. Januar 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2019 - L 17 U 123/14

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 18. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Sozialgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2016 - S 4 U 5004/16 L

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheides vom 26. Januar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Dezember 2015 den Unfall vom 28. Dezember 2014 als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unf

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2016 - L 3 U 385/14

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. März 2015 - S 4 U 40/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheids vom 2. Februar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 2013 den Unfall des Klägers vom 7. Juni 2011 als Arbeitsunfall anzuerkennen und Leistungen

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 27. Apr. 2015 - S 4 U 14/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 12. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Dezember 2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2016 - L 3 U 175/13

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelass

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - L 2 U 244/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 21. Mai 2015 aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Hepatitis C-Erkrankung der Klägerin eine Berufskrankheit nach Nr. 3

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 09. Okt. 2017 - S 2 U 253/16

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Feststellung, dass es sich bei dem Ereignis vom 13.07.2015 um einen Arbeitsunfall

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Juli 2017 - L 17 U 199/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - L 2 U 308/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 19.04.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2017 - L 3 U 189/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. März 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Oktober 2012 aufgehoben und fes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2017 - L 2 U 101/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 31.01.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. März 2017 - L 2 U 458/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2018 - L 2 U 200/15

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 07.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen. IV. Der S

Sozialgericht München Urteil, 23. Sept. 2015 - S 33 U 572/12

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14.11.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.09.2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2015 - L 17 U 409/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Gründe BAYERISCHES LANDESSOZIALGERICHT L 17 U 409/14 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL S 13 U 115/14 in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Aug. 2015 - L 8 U 64/10

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Januar 2010 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat dem Kläger keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. III. Die Revisio

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Juli 2015 - L 2 U 444/13

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts vom 20. September 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Juni 2015 - L 2 U 351/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts R. vom 14.07.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Re

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Apr. 2015 - L 2 U 40/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 28. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2015 - L 3 U 313/12

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 24. Juli 2012 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. Dezember 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. April 2006 aufgehobe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Juni 2015 - L 2 U 470/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 17.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch um Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revisi

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Feb. 2017 - S 13 U 133/15

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und um die Gewährung von Verletztengeld

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Mai 2015 - L 2 U 128/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21.02.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revision

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Juni 2015 - L 2 U 108/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 24.01.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revi

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Feb. 2017 - S 13 U 243/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Der Kläger erlitt am 08. April 20

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 2 U 394/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13. September 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Feb. 2015 - L 2 U 430/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 14. September 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revis

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - L 3 U 365/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 29. Juli 2014 sowie der Bescheid vom 23. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. November 2012 aufgehoben, und es wird festgestel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2014 - L 2 U 474/10

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 20. September 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Re

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - L 3 U 29/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Der Streitwert für das Beru

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2018 - L 3 U 233/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 27. April 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 11. Nov. 2015 - S 18 U 147/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 14. Mai 2008 in Gestalt des Bescheides vom 16. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. April 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, soweit sich nicht aus dem Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt: 1...
(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, soweit sich nicht aus dem Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt: 1...
(1) Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, soweit sich nicht aus dem Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt: 1...