Schuldverschreibungsgesetz - SchVG | § 4 Kollektive Bindung
Schuldverschreibungsgesetz - SchVG | § 4 Kollektive Bindung
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Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen Inhaltsverzeichnis
Bestimmungen in Anleihebedingungen können während der Laufzeit der Anleihe durch Rechtsgeschäft nur durch gleichlautenden Vertrag mit sämtlichen Gläubigern oder nach Abschnitt 2 dieses Gesetzes geändert werden (kollektive Bindung). Der Schuldner muss die Gläubiger insoweit gleich behandeln.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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23/04/2015 13:15
Auf die Einberufung einer zweiten Versammlung nach § 15 III 2, 3 SchVG findet § 9 II SchVG keine Anwendung.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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published on 12/07/2018 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 17.08.2017, Az. 1 HK O 4769/16, aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil i
published on 12/10/2017 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer vom 13.10.16 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, vom 01.09.2016, Aktenzeichen: 67g IN 266/16, eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger nicht einzuberufen, wird..
published on 31/05/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 370/15 Verkündet am: 31. Mai 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 08/12/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 488/14 Verkündet am: 8. Dezember 2015 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH
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