Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 28 Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

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Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk Inhaltsverzeichnis

(1) Die bisherige Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister wird zur Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Versorgungsanstalt). Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und Trägerin der Zusatzversorgung.

(2) Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates die Trägerschaft und die Geschäftsführung einer anderen Stelle zuweisen.

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published on 28/10/2016 00:00

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. April 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen d
published on 07/04/2016 00:00

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 10. Juni 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. Oktober 2014 wird aufgehoben, soweit darin das Ruhegeld des Klägers ab 1. Juli 2014 auf monatlich 1.050,88 Euro neu festgesetzt wird
published on 16/02/2016 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich
published on 27/11/2014 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 14.2731 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. November 2014 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 170 Hauptpunkte: Anrechnung von Leistungen der
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