Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 32 Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

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Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk Inhaltsverzeichnis

(1) Versorgungsansprüche können nicht verpfändet und nur zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsansprüche auf Dritte übertragen werden.

(2) Die Versorgungsanstalt kann ihre Forderungen gegen Ansprüche von Versorgungsempfängern aufrechnen.

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published on 25/06/2015 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 14.4230 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Juni 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 170 Hauptpunkte: Rücknahme eines Ruhegeldbescheide
published on 16/04/2015 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 14.5402 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. April 2015 12. Kammer M 12 K 14.5402 Sachgebiets-Nr. 170 Hauptpunkte: Rücknahme eines Ruhegeldbe
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