Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 36 Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung

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Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk Inhaltsverzeichnis

(1) Die Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung werden aufgebracht aus

1.
Erträgen des Vermögens der Versorgungsanstalt,
2.
der wirtschaftlichen Verwertung des Vermögens der Versorgungsanstalt einschließlich des Reservefonds und
3.
anderen Einnahmen der Versorgungsanstalt.

(2) Soweit diese Mittel nicht ausreichen, um die Zusatzversorgung durchzuführen, leistet der Bund einen jährlichen Zuschuss an die Versorgungsanstalt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den nach Absatz 1 aufgebrachten Mitteln und den Ausgaben eines Kalenderjahres. Der Zuschuss des Bundes wird in bedarfsgerechten Raten zugewiesen.

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published on 02/04/2019 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.688,90 Euro festgesetzt. Grü
published on 28/01/2015 00:00

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsle
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Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 3. April 2014 verpflichtet, ihren Bescheid vom 19. August 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. November 2013 bezüglich der Höhe der
published on 18/01/2018 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
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