Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG | § 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit

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Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen Inhaltsverzeichnis

Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens lässt die Anwendung eines Abwicklungsinstruments und die Ausübung von Abwicklungsbefugnissen und deren jeweilige Rechtswirkungen unberührt; eine Anfechtung ist weder innerhalb noch außerhalb eines solchen Insolvenzverfahrens möglich.

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published on 25/06/2018 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 08.05.2015 (32 O 26502/12) aufgehoben und der Rechtsstreit einschließlich der Entscheidung über die Kosten dieses Berufungsverfahren für den Fal
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