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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Allgemeine Bemessungsgrundlage

Zeitreise: 28.05.1990‹ § 4

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 31.661 Deutsche Mark und   in der knappschaftlichen Rentenversicherung 31.995 Deutsche Mark.

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