Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 6 Vorzeitige Altersleistung

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 6 Vorzeitige Altersleistung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Inhaltsverzeichnis

Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. Wird die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Teilbetrag beschränkt, können die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden. Der ausgeschiedene Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger unverzüglich anzuzeigen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

14/05/2015 13:30

Änderungen dienstzeitabhängige Versorgungsregelung - noch nicht erdiente Zuwächse - sachlich-proportionaler Gründe - wirtschaftliche Schwierigkeiten - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
13/01/2015 16:02

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


§ 6 gilt für die Fälle, in denen das Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Anspruch genommen worden ist, mit der Maßgabe, daß die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vom Inkrafttret
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
89 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 20/03/2018 00:00

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2016 - 10 Sa 981/15 - teilweise aufgehoben.
published on 20/03/2018 00:00

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Februar 2016 - 7 Sa 626/15 - teilweise aufgehoben
published on 20/02/2018 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Dezember 2016 - 11 Sa 284/16 - wird zurückgewiesen.
published on 20/02/2018 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2017 - 3 Sa 781/16 - aufgehoben.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.