Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 6 Vorzeitige Altersleistung
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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Inhaltsverzeichnis
Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. Wird die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Teilbetrag beschränkt, können die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden. Der ausgeschiedene Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger unverzüglich anzuzeigen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14/05/2015 13:30
Änderungen dienstzeitabhängige Versorgungsregelung - noch nicht erdiente Zuwächse - sachlich-proportionaler Gründe - wirtschaftliche Schwierigkeiten - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Subjectsbetriebliche Altersversorgung
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
13/01/2015 16:02
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.
SubjectsBetriebsverfassungsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25/03/2011 13:03
Versorgungsordnung vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente Abschlag BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Subjectsbetriebliche Altersversorgung
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
§ 6 gilt für die Fälle, in denen das Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Anspruch genommen worden ist, mit der Maßgabe, daß die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vom Inkrafttret
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89 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 20/03/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2016 - 10 Sa 981/15 - teilweise aufgehoben.
published on 20/03/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Februar 2016 - 7 Sa 626/15 - teilweise aufgehoben
published on 20/02/2018 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Dezember 2016 - 11 Sa 284/16 - wird zurückgewiesen.
published on 20/02/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2017 - 3 Sa 781/16 - aufgehoben.
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