Mitteilungsverordnung - MV | § 5 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz

Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Dez. 2014 - 12 A 2782/13

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherh