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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Amtsdauer

Zeitreise: 11.08.2025

Die Amtsdauer der Mitglieder des Beirats beträgt vier Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist für den Rest der Amtsdauer ein Nachfolger zu berufen.

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