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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Beschlußfassung

Zeitreise: 11.08.2025

(1) Der Beirat ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

(2) Der Beirat faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.

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