Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 24 Übergangsvorschrift
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten Inhaltsverzeichnis
Die Vergütung und die Entschädigung sind nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Berechtigte vor diesem Zeitpunkt herangezogen worden ist. Dies gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.
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published on 17/06/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 5 / 1 1 vom 17. Juni 2014 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Gröning, Dr. Grabinski und Dr
published on 11/02/2014 00:00
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins.
In zwei am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) geführten Rec
published on 08/01/2014 00:00
Gründe
I.
Streitig ist, ob der Antragstellerin für die Geltendmachung der Entschädigung für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins Wiedereinsetzung gemäß § 2 Abs. 2 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu gewähren is
published on 06/10/2015 00:00
Tenor
Die Vergütung für das Gutachten vom 25.09.2014 wird auf 1.500,- € festgesetzt.
Gründe
I.
Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (J
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