Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte

(1) Dieses Gesetz regelt

1.
die Vergütung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, die von dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Finanzbehörde in den Fällen, in denen diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, der Verwaltungsbehörde im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder dem Gerichtsvollzieher herangezogen werden;
2.
die Entschädigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den ordentlichen Gerichten und den Gerichten für Arbeitssachen sowie bei den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Handelssachen, in berufsgerichtlichen Verfahren oder bei Dienstgerichten sowie
3.
die Entschädigung der Zeuginnen, Zeugen und Dritten (§ 23), die von den in Nummer 1 genannten Stellen herangezogen werden.
Eine Vergütung oder Entschädigung wird nur nach diesem Gesetz gewährt. Der Anspruch auf Vergütung nach Satz 1 Nr. 1 steht demjenigen zu, der beauftragt worden ist; dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter einer Unternehmung die Leistung erbringt, der Auftrag jedoch der Unternehmung erteilt worden ist.

(2) Dieses Gesetz gilt auch, wenn Behörden oder sonstige öffentliche Stellen von den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 genannten Stellen zu Sachverständigenleistungen herangezogen werden. Für Angehörige einer Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle, die weder Ehrenbeamte noch ehrenamtlich tätig sind, gilt dieses Gesetz nicht, wenn sie ein Gutachten in Erfüllung ihrer Dienstaufgaben erstatten, vertreten oder erläutern.

(3) Einer Heranziehung durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Finanzbehörde in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 steht eine Heranziehung durch die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde im Auftrag oder mit vorheriger Billigung der Staatsanwaltschaft oder der Finanzbehörde gleich. Satz 1 gilt im Verfahren der Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten entsprechend.

(4) Die Vertrauenspersonen in den Ausschüssen zur Wahl der Schöffen und die Vertrauensleute in den Ausschüssen zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit werden wie ehrenamtliche Richter entschädigt.

(5) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die gerichtliche Festsetzung und die Beschwerde gehen den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vor.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 107 Gebühren und Auslagen


(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Wird gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung eine Geldbuße nach § 30 festgesetzt, so i
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde


(1) Die Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses erfolgt durch gerichtlichen Beschluss, wenn der Berechtigte oder die Staatskasse die gerichtliche Festsetzung beantragt oder das Gericht sie für angemessen hält. Eine Festsetzu

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 5 Fahrtkostenersatz


(1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Plat

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung


(1) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird; hierüber und über den Beginn der Frist ist der Berechtigte zu b
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 23 Entschädigung Dritter


(1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gese

Referenzen - Urteile |

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59 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2013 - XII ZB 159/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 159/12 vom 4. Dezember 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 277 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1 a) Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2007 - VI ZR 67/06

bei uns veröffentlicht am 23.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 67/06 Verkündet am: 23. Januar 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2006 - X ZR 122/05

bei uns veröffentlicht am 04.04.2006

Berichtigt durch Beschluss vom 16. Mai 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 122/05 Verkündet am: 4. April 2006 Wermes Justizhauptsekretär

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2006 - X ZR 80/05

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 15. Apr. 2019 - 8 EK 2/19

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Der Antrag des Antragstellers, ihm für die Durchführung eines Entschädigungsklageverfahrens Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen. II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 15 RF 29/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 31.05.2016 wird auf 2.791,15 EUR festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2015 - 9 M 15 254

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor I. Auf die Kostenerinnerung der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Januar 2015 geändert. Erstattet wird von den mit Antrag vom 12. November 201

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Feb. 2019 - W 3 M 18.32276

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor Die Dolmetschervergütung der Antragstellerin für die Dolmetschertätigkeit in der mündlichen Verhandlung der 3. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg am 19. Juli 2018 wird auf 651,64 EUR festgesetzt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Aug. 2016 - L 15 RF 18/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor Die Vergütung für die mit Schreiben vom 14.02.2016 erfolgte Übersendung der Testunterlagen zum Gutachten vom 22.10.2014 wird auf 9,45 € € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist, in welcher Höhe eine

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 21. März 2016 - L 15 RF 6/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Die Vergütung für die Stellungnahme vom 29.01.2016 wird auf 369,21 € festgesetzt. Tatbestand I. Streitig ist, ob dem Antragsteller für seine in Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Befangen

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 10. März 2016 - L 15 RF 3/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Dem Antragsteller steht keine Entschädigung wegen der mündlichen Verhandlung am 10.11.2015 zu. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (J

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. März 2016 - L 15 SF 209/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird zurückgewiesen. II. Auf die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners hin wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2014 aufgehoben. III.

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 14. März 2016 - L 15 RF 2/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Die Vergütung für die Stellungnahme vom 03.12.2015 wird auf 267,75 € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist, ob dem Antragsteller für seine in Zusammenhang mit einem Befangenheitsantrag angefertigte S

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Aug. 2015 - L 15 RF 29/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Wahrnehmung des Termins der mündlichen Verhandlung am 25.03.2015. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizver

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2016 - M 7 M 16.3397

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Juli 2016 wird in Ziffer I. dahingehend geändert, dass die vom Beklagten an den Kläger zu erstattenden notwendigen Au

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. März 2015 - L 15 RF 8/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen des Gerichtstermins am 28.11.2014. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung (für Verdienstausfall und Fahrtkosten) nach dem J

Amtsgericht Straubing Endurteil, 10. Juni 2015 - 2 C 495/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Gründe Amtsgericht Straubing 2 C 495/15 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Z. W., St.-straße ..., W. - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. & Partner, R.-markt ..., A., Gz.: ...-.../...

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. März 2016 - M 7 M 16.1063

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Vergütung des gerichtlichen bestellten Sachverständigen für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts München vom ... 2016 wird auf 805,15 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antr

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Jan. 2014 - 4c Ws 2/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Dolmetscherin gegen den Beschluss des Landgerichts Landshut vom 8. November 2013 wird als unbegründet verworfen. II. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2017 - L 12 RF 6/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Wahrnehmung des Termins der Güteverhandlung am 24.2.2017. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizverg

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Jan. 2019 - 8 OH 5/16

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor Der Antrag des Sachverständigen Dipl.-Ing. C. vom 21.06.2018 auf Bewilligung eines Vorschusses in Höhe von 2.130,29 EUR wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Sachverständige Dipl.-Ing. C. (im Folgenden: Antragsteller) wurde mit Beweisb
andere

Landgericht Wuppertal Beschluss, 07. Jan. 2019 - 16 T 232/17

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 03.05.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.04.2017 (Az.: 641 F 27/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG wird die der Beteiligten zu 1) für die Ert

Landessozialgericht NRW Beschluss, 14. Dez. 2018 - L 15 KR 539/18 B

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.01.2018 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die nach Maßgabe von § 4 Abs. 3

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 31. Jan. 2018 - S 1 KO 316/18

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Die Entschädigung der Antragstellerin für ihre schriftliche Auskunft als sachverständige Zeugin vom 11. Dezember 2017 im Verfahren S 13 R .../17 wird auf 44,45 EUR festgesetzt.Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - 10 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tatbestand 1 Das klagende Land wendet sich gegen einen Gebührenbescheid der beklagten Steuerberaterkammer. 2

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. Juni 2017 - L 3 R 269/16 B

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Halle, in dem die Festsetzung der Vergütung des Beschwerdegegners

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Nov. 2016 - L 3 R 407/16 B

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 17. August 2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Landeska

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Juli 2016 - 10 B 3/15, 10 B 3/15 (10 C 4/16)

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von der Beklagten geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Beschwerdebeg

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Apr. 2016 - S 1 KO 1296/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor Die Entschädigung der Antragstellerin für ihre Auskunft als sachverständige Zeugin vom 01. März 2016 im Verfahren S x SB xxx/15 wird auf 120,15 EUR festgesetzt.Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe  I.1
andere

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. März 2016 - 13 B 53/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen Ziffer 2. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Auf den Antrag des Antragstellers wird die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 381/15 gegen den Beschei

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Dez. 2015 - S 1 SF 4121/15 E

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Der Antrag auf Ersatz von Fahrtkosten und Parkentgelt für die Teilnahme des Antragstellers an der mündlichen Verhandlung der 4. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe am 24. November 2015 im Verfahren S 4 SO 2138/15 wird abgelehnt.Dieser Beschlus

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Okt. 2015 - 13 B 888/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 776

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Okt. 2015 - L 5 AR 98/15 B KO

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 20. November 2014 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begeh

Amtsgericht Bonn Urteil, 17. Juni 2015 - 110 C 194/15

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des U

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - XII ZB 624/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB624/13 vom 15. April 2015 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. April 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Dr. Klinkhammer, Dr. Günter, Dr. Botur und G

Amtsgericht Köln Beschluss, 01. Apr. 2015 - 270 C 114/10

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor wird der Antrag der E. GmbH auf Festsetzung einer Entschädigung für das Gutachten vom 02.07.2013 zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet. 1 Gründe: 2Nach § 1 Abs. 1 S. 3
andere

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Feb. 2015 - 2 Wx 9/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Amtsgericht Magdeburg gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28.08.2013 wird zurückgewiesen. Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Feb. 2015 - S 1 SF 381/15 E

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor Die Entschädigung der Antragstellerin für ihre schriftliche Auskunft vom 23. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit S 10 SB 2798/14 wird in Übereinstimmung mit der Kostenbeamtin (Verfügung vom 02. Januar 2015) auf 45,45 EUR festgesetzt.Dieser Besch

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Jan. 2015 - 4 O 177/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe 1 Im Laufe des diesem Rechtsstreit zugrundeliegenden Verfahrens um die Befreiung eines Grundstücks von dem Anschluss- und Benutzungszwang an die Abwasserentsorgung erstellte der vom Gericht beauftragte Antragsgegner als Gutachterausschuss i

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Okt. 2014 - 10 U 104/11

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor wird die Vergütung des Sachverständigen Dr. T für die Erstattung seines schriftlichen Gutachtens vom 04.03.2014 unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags auf insgesamt 5.981,60 € festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Mit Hinweis- und Beweisbeschl

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Sept. 2014 - S 1 SF 3240/14 E

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Die Entschädigung des Antragstellers für seine schriftliche Auskunft vom 04. August 2014 in dem Rechtsstreit S x SB .../14 wird auf 59,76 EUR festgesetzt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 JVEG).Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstat

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 21. Juli 2014 - 5 A 162/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin erhob Klage, mit der er sie sich gegen einen vom dem Beklagten angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Schmutzwasserkanalisation für ihr Grundstück in der C-Straße 16 in D-Stadt wendete. Aufgrund se

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 07. Juli 2014 - 1 Ws 301/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Die Beschwerde des Bezirksrevisors des Landgerichts Koblenz gegen den Beschluss der 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 13. Mai 2014 wird als unbegründet verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht

Sozialgericht Detmold Beschluss, 05. März 2014 - S 2 SF 52/14 E

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Entschädigung der Dolmetscherin D H für die Dolmetschertätigkeit im Verfahren S 2 SB 577/11 vom 14.03.2013 wird auf 315,23 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. Die Dolmetscherin wurde im Verfahren S 2 SB 577/11 am 14.03.2013 auf Veranlassung de

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Nov. 2013 - S 1 KO 4075/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Entschädigung der Antragstellerin für ihre schriftliche Auskunft als sachverständige Zeugin vom 15. Oktober 2013 im Verfahren S 1 SB 1650/13 wird auf 39,75 EUR festgesetzt.Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werd
andere

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Okt. 2013 - S 1 KO 3683/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Entschädigung des Antragstellers für seine schriftliche Auskunft als sachverständiger Zeuge vom 04. Oktober 2013 im Verfahren S xx SB xxxx/13 wird auf 42,45 festgesetzt.Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werde
andere

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Apr. 2013 - S 1 KO 1420-1429/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2013

Tenor Die Entschädigung des Antragstellers für seine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung der xx. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe am 06. März 2013 im Verfahren S xx AS 3289/12 wird auf 9,80 EUR festgesetzt.Im Übrigen findet eine Entschädigung

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Nov. 2012 - S 1 KO 4138/12

bei uns veröffentlicht am 16.11.2012

Tenor Die Entschädigung des Antragstellers für seine schriftliche Aussage als sachverständiger Zeuge vom 27. September 2012 im Verfahren S 7 SB xxxx/12 wird auf 44,45 EUR festgesetzt.Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei; außergerichtliche Kosten w
andere

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Okt. 2012 - L 5 SF 24/12 B KO

bei uns veröffentlicht am 01.10.2012

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 2. April 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 In dem Rechtsstreit des Antragstellers vor d

Landgericht Saarbrücken Urteil, 10. Feb. 2012 - 13 S 109/10

bei uns veröffentlicht am 10.02.2012

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts St. Wendel vom 29. Juni 2010 - 4 C 256/10 - in I. und IV. des Tenors abgeändert und die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, den Kläger von Sachverständige

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(1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gesetz besondere...
(1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gesetz besondere...
(1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gesetz besondere...
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