Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 8 Grundsatz der Vergütung

(1) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten als Vergütung

1.
ein Honorar für ihre Leistungen (§§ 9 bis 11),
2.
Fahrtkostenersatz (§ 5),
3.
Entschädigung für Aufwand (§ 6) sowie
4.
Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12).

(2) Soweit das Honorar nach Stundensätzen zu bemessen ist, wird es für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn sie zu mehr als 30 Minuten für die Erbringung der Leistung erforderlich war; anderenfalls beträgt das Honorar die Hälfte des sich für eine volle Stunde ergebenden Betrags.

(3) Soweit vergütungspflichtige Leistungen oder Aufwendungen auf die gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten entfallen, ist die Vergütung nach der Anzahl der Angelegenheiten aufzuteilen.

(4) Den Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere ihres regelmäßigen Erwerbseinkommens, nach billigem Ermessen eine höhere als die in Absatz 1 bestimmte Vergütung gewährt werden.

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Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 9 Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher


(1) Das Honorar des Sachverständigen bemisst sich nach der Anlage 1. Die Zuordnung der Leistung zu einem Sachgebiet bestimmt sich nach der Entscheidung über die Heranziehung des Sachverständigen. (2) Ist die Leistung auf einem Sachgebiet zu erbri
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 5 Fahrtkostenersatz


(1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Plat

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 9 Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher


(1) Das Honorar des Sachverständigen bemisst sich nach der Anlage 1. Die Zuordnung der Leistung zu einem Sachgebiet bestimmt sich nach der Entscheidung über die Heranziehung des Sachverständigen. (2) Ist die Leistung auf einem Sachgebiet zu erbri

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen


(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind mit der Vergütung nach den §§ 9 bis 11 auch die üblichen Gemeinkosten sowie der mit der Erstattung des Gutachtens oder der Übersetzung üblicherweise verbundene Aufwand abgegolten. Es werde

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen


(1) Auch die in den §§ 5, 6 und 12 nicht besonders genannten baren Auslagen werden ersetzt, soweit sie notwendig sind. Dies gilt insbesondere für die Kosten notwendiger Vertretungen und notwendiger Begleitpersonen. (2) Für die Anfertigung von Kop

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 6 Entschädigung für Aufwand


(1) Wer innerhalb der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, weder wohnt noch berufstätig ist, erhält für die Zeit, während der er aus Anlass der Wahrnehmung des Termins von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt abwesend sein muss, ein Ta

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2011 - X ZR 115/06

bei uns veröffentlicht am 12.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 115/06 vom 12. Juli 2011 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mü

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2013 - X ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 74/11 vom 10. Dezember 2013 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. Grabinski,

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2011 - X ZR 116/08

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 116/08 vom 12. Dezember 2011 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver , die Ric

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2006 - X ZR 122/05

bei uns veröffentlicht am 04.04.2006

Berichtigt durch Beschluss vom 16. Mai 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 122/05 Verkündet am: 4. April 2006 Wermes Justizhauptsekretär

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2006 - X ZR 80/05

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Berichtigt durch Beschluss vom 16. Mai 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 80/05 Verkündet am: 4. April 2006 Wermes Justizhauptsekretä

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2018 - 3 StR 270/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 270/18 vom 18. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:181218B3STR270.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbund

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2008 - X ZR 100/05

bei uns veröffentlicht am 24.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 100/05 vom 24. Juni 2008 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juni 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens un

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2006 - X ZR 138/04

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 15 RF 29/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 31.05.2016 wird auf 2.791,15 EUR festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG)

Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 24. Feb. 2019 - 3 F 733/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2019

Tatbestand Der Antragsteller beantragte die alleinige elterliche Sorge für das gemeinsame Kind des Antragstellers mit der Antragsgegnerin, den am 20.06.2010 geborenen L. Nach einem ersten Anhörungstermin am 07.12.2015 beauftragte das

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Aug. 2016 - L 15 SF 128/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. März 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschäd

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Aug. 2016 - L 15 RF 28/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 07.04.2016 wird auf 2.000,- € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (J

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 06. Okt. 2015 - L 15 SF 323/14

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Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 25.09.2014 wird auf 1.500,- € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (J

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Aug. 2016 - L 15 RF 21/16

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Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 23.02.2016 wird auf 4.017,47 € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 22. Aug. 2018 - 11 WF 900/18

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Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 26.03.2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Zurückweis

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Aug. 2016 - L 15 RF 18/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Aug. 2016 - L 15 RF 17/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

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Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 04. Aug. 2016 - L 15 RF 15/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 08. März 2016 - Vf. 21-VI-15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Gründe Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Vf. 21-VI-15 vom 8. März 2016 Stichwort: Mangels fristgerechter hinreichender Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen zivilgerichtlichen B

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Okt. 2017 - 33 WF 866/17

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Augsburg vom 19.04.2017, Az.: 453 F 2882/15, insoweit abgeändert, als die ihr für die Tätigkeit vom 25.08.2015 bis 14.11.2016

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 07. Apr. 2016 - L 15 RF 31/15

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Die Vergütung der Antragstellerin für die Dolmetschertätigkeit in der mündlichen Verhandlung vom 20.05.2015 wird auf 119,- € festgesetzt. Tatbestand Die Antragstellerin begehrt die Festsetzung der Vergüt

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 21. März 2016 - L 15 RF 6/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Die Vergütung für die Stellungnahme vom 29.01.2016 wird auf 369,21 € festgesetzt. Tatbestand I. Streitig ist, ob dem Antragsteller für seine in Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Befangen

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 14. März 2016 - L 15 RF 2/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Die Vergütung für die Stellungnahme vom 03.12.2015 wird auf 267,75 € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist, ob dem Antragsteller für seine in Zusammenhang mit einem Befangenheitsantrag angefertigte S

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 04. März 2016 - 8 Wx 1657/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 8 Wx 1657/15 Beschluss vom 4. März 2016 Vorangehend: Landgericht Amberg, Beschluss vom 25. Juni 2015, Az.: 32 T 1063/14 405 XVII 330/14 AG Schwandorf Leitsätze: In Sa

Landgericht München I Endurteil, 17. Feb. 2016 - 9 O 20894/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2014 - 16a M 14.1327

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe Die Erinnerung, über die der Senat gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter entscheidet, bleibt ohne Erfolg. Der ge

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 12. Apr. 2019 - W 9 M 19.30550

bei uns veröffentlicht am 12.04.2019

Tenor Die Dolmetschervergütung der Beteiligten zu 2) in den Verwaltungsstreitsachen W 9 K 18.31959, W 9 K 18.31961 und W 9 K 18.31963 wird auf 671,64 EUR festgesetzt. Gründe Über den zulässigen Antrag auf geric

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 12. Apr. 2019 - W 9 M 19.30549

bei uns veröffentlicht am 12.04.2019

Tenor Die Dolmetschervergütung der Beteiligten zu 2) in den Verwaltungsstreitsachen W 9 K 18.31959, W 9 K 18.31961 und W 9 K 18.31963 wird auf 671,64 EUR festgesetzt. Gründe Über den zulässigen Antrag auf geric

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 12. Apr. 2019 - W 9 M 19.30548

bei uns veröffentlicht am 12.04.2019

Tenor Die Dolmetschervergütung der Beteiligten zu 2) in den Verwaltungsstreitsachen W 9 K 18.31959, W 9 K 18.31961 und W 9 K 18.31963 wird auf 671,64 EUR festgesetzt. Gründe Über den zulässigen Antrag auf geric

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2018 - 22 C 18.1072

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. 1. Der Kläger wehrte sich im Beschwerdeverfahren 22 C 17.1272 gegen den Ansatz von Gerichtskos

Oberlandesgericht München Endurteil, 05. Juni 2019 - 15 U 319/18 Rae

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.01.2018, Az. 30 O 10072/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.334,54 € nebst Zi

Oberlandesgericht München Endurteil, 05. Juni 2019 - 15 U 318/18 Rae

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.01.2018, Az. 30 O 9806/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.345,79 € nebst Z

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 11. Nov. 2015 - L 15 RF 43/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 24.07.2015 wird auf 1.000,- € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) b

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2015 - L 15 SF 180/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 14. Mai 2013 wird auf 1.926,02 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag des Gerichts erstelltes Gutacht

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juni 2015 - L 15 SF 255/14 E

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 14.08.2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -entschädigun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. März 2015 - L 15 RF 5/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 9. Dezember 2014 wird dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Beschwerdeführers für sein Gutachten vom 02.07.2013 auf 2.003,35 € festgesetzt wird. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2018 - 22 C 17.1272

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der Kläger wehrt sich gegen den Ansatz von Gerichtskosten gem. § 19 GKG, die für gerich

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Mai 2018 - L 12 SF 40/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers und Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 18.1.2017 dahingehend abgeändert, dass die Vergütung für die Fertigung der ergänzenden Stellungnahme vom 30.5.2012 au

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 18. Feb. 2015 - 14 W 2492/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Die Erinnerung des Beteiligten gegen den Ansatz der Sachverständigenkosten in Höhe von 2.730,57 € wird zurückgewiesen. Gründe Die Erinnerung, über die gemäß § 81 Abs. 6 S. 1 GNotKG der Einzelrichte

Landgericht Amberg Beschluss, 25. Juni 2015 - 32 T 1063/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwandorf vom 20.10.2014, Az. 405 XVII 330/14, wird zurückgewiesen. 2. Die weitere Beschwerde wird zugelassen. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Juni 2017 - M 16 M 17.1224

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich als Kostenschuldner gegen eine Kostenrechnung des Gerichts, soweit darin Entschädigungen für Sachverständige angesetzt wurd

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Sept. 2017 - B 5 M 17.193

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor 1. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Gerichtskostenrechnung vom 12. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Juli 2016 - W 1 M 15.1235

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Sachverständigenvergütung des Beteiligten zu 1) in der Verwaltungsstreitsache W 1 K 14.621 (vormals W 1 K 12.620) wird auf 3.786,88 EUR festgesetzt. Gründe Über den zulässigen Antrag auf gerichtliche Fests

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Nov. 2014 - L 15 SF 254/12

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Die Vergütung für die Anfertigung des Gutachtens vom 12.09.2012 wird auf 1.928,65 € festgesetzt. Gründe I. In dem am Bayer. Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen L 4 KR 338/09 geführten

Amtsgericht Aschaffenburg Endurteil, 07. Juni 2016 - 123 C 481/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 114,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.10.2015 sowie weitere 70,20 € zu bezahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten de

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Apr. 2014 - L 15 SF 368/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Gründe I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer begehrt eine höhere Vergütung für ein von ihm erstattetes Gutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Streitig ist im Wesentlichen der zu vergütende Zeit

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Jan. 2019 - 8 OH 5/16

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor Der Antrag des Sachverständigen Dipl.-Ing. C. vom 21.06.2018 auf Bewilligung eines Vorschusses in Höhe von 2.130,29 EUR wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Sachverständige Dipl.-Ing. C. (im Folgenden: Antragsteller) wurde mit Beweisb
andere

Landessozialgericht NRW Beschluss, 14. Dez. 2018 - L 15 KR 539/18 B

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.01.2018 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die nach Maßgabe von § 4 Abs. 3

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Okt. 2018 - 8 WF 45/18

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 6.3.2018 wird zurückgewiesen. II. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller wendet sich g

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. Juni 2018 - 8 W 342/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 06.02.2017 (1 O 152/15) wird dahingehend abgeändert, dass die gemäß § 4 JVEG an den Sachverständigen und Beschwerdeführer ... für seine mit Rechnungen Nr. 201 6652, 201 6653 und 201
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