Grundsatz
(1) Die investiven Maßnahmen sind fristgemäß durchzuführen. Bei Unternehmen und den für diese benötigten Grundstücken genügt es, wenn die für die ersten beiden Jahre zugesagten Maßnahmen durchgeführt werden. Die investiven Maßnahmen gelten als durchgeführt, wenn sie im wesentlichen fertiggestellt sind, die Rückübertragungspflicht entfallen oder ein Widerruf gemäß § 15 Abs. 1 ausgeschlossen ist.
(2) Auf Antrag des Vorhabenträgers oder des Verfügungsberechtigten stellt die zuständige Stelle nach Anhörung der Beteiligten fest, daß der Vorhabenträger die zugesagten Maßnahmen vorgenommen oder das Vorhaben durchgeführt hat. Wird diese Feststellung unanfechtbar, kann der Investitionsvorrangbescheid nicht widerrufen und Rückübertragung nicht wegen Nichtdurchführung der zugesagten Maßnahmen verlangt werden.
Passende Werkzeuge
- VerbraucherrechtAbnahme-Fiktions-Warner (Werkvertrag, Paragraf 640 BGB)Gilt Ihr Werk als abgenommen, obwohl Sie es nie abgenommen haben? Wer auf eine Abnahme-Aufforderung nicht reagiert, dem gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen (Paragraf 640 Abs. 2 BGB). Beim Verbraucher aber nur mit Textform-Hinweis. Der Warner rechnet die Frist und zeigt, was die Fiktion kippt.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Schulden & InsolvenzAnfG-Fristen- und Angriffspfad-Pruefer (Anfechtungsgesetz)Pruefen Sie, ob eine Vermoegensuebertragung des Schuldners nach dem Anfechtungsgesetz noch angreifbar ist: massgeblicher Vornahmezeitpunkt nach Paragraf 8 AnfG (nicht die Grundbucheintragung) und vier Tatbestaende parallel mit dem jeweils spaetesten fristwahrenden Klagedatum.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.