Heimarbeitsgesetz - HAG | § 20 Art der Entgelte
Heimarbeitsgesetz - HAG | § 20 Art der Entgelte
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Heimarbeitsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten zu regeln. Ist dieses nicht möglich, so sind Zeitentgelte festzusetzen, die der Stückentgeltberechnung im Einzelfall zugrunde gelegt werden können.
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published on 24/08/2016 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2015 - 7 Sa 1117/14 - wird zurückgewiesen.
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