Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 5 Begriff des Arbeitnehmers

(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 - Bundesgesetzbl. I S. 191 -) sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Als Arbeitnehmer gelten nicht in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind.

(2) Beamte sind als solche keine Arbeitnehmer.

(3) Handelsvertreter gelten nur dann als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie zu dem Personenkreis gehören, für den nach § 92a des Handelsgesetzbuchs die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers festgesetzt werden kann, und wenn sie während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses, bei kürzerer Vertragsdauer während dieser, im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 1.000 Euro auf Grund des Vertragsverhältnisses an Vergütung einschließlich Provision und Ersatz für im regelmäßigen Geschäftsbetrieb entstandene Aufwendungen bezogen haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die in Satz 1 bestimmte Vergütungsgrenze durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den jeweiligen Lohn- und Preisverhältnissen anpassen.

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Handelsvertreterrecht: Vertragliches Tätigkeitsverbot

02.12.2015

Zur Auslegung eines Handelsvertretervertrags im Hinblick auf ein vertragliches Tätigkeitsverbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB

Handelsvertreterrecht: Zum vertraglichen Tätigkeitsverbot eines Einfirmenvertreters

13.01.2015

Als Einfirmenvertreter kraft Vertrags ist ein Handelsvertreter insbesondere dann einzustufen, wenn ihm vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden.

Handelsvertreterrecht: Bedingungen an einen Einfirmenvertreter

30.10.2013

Ein selbständiger Handelsvertreter, dem verboten ist, für Konkurrenzunternehmer tätig zu sein, ist kein Einfirmenvertreter kraft Vertrags i. S. des § 92a I 1 Alt. 1 HGB.

Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH

21.03.2012

Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11

Arbeitsrecht: Leiharbeit und Rechtsweg zu den Gerichten

15.05.2011

Rechtsweg zur den Gerichten für Arbeitssachen für Streitigkeiten aus dem Leiharbeitsverhältnis - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Handelsvertreterrecht: Zur Durchschnittsvergütung eines Handelsvertreters

16.12.2009

bloße Behauptung einer höheren Handelsvertretervergütung schließt Arbeitnehmereigenschaft nicht aus-BAG vom 20.10.2009

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 67


(1) Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaate

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. (2) Beschäftigte im
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Heimarbeitsgesetz - HAG | § 1 Geltungsbereich


(1) In Heimarbeit Beschäftigte sind a) die Heimarbeiter (§ 2 Abs. 1);b) die Hausgewerbetreibenden (§ 2 Abs. 2). (2) Ihnen können, wenn dieses wegen ihrer Schutzbedürftigkeit gerechtfertigt erscheint, gleichgestellt werden a) Personen, die in der

Handelsgesetzbuch - HGB | § 92a


(1) Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf oder dem dies nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht möglich ist, kann das Bundesministerium der Justiz im Ein

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228 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2009 - VIII ZB 42/08

bei uns veröffentlicht am 27.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 42/08 vom 27. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GVG § 17a a) Bei der Prüfung der Rechtswegzuständigkeit nach § 17a GVG bedürfen die zuständigkeitsbegründenden Ta

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 27/12 vom 19. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 3; InsO § 134 Abs. 1 Entrichtet ein Dritter anstelle des Arbeitgeber

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2009 - VIII ZB 45/08

bei uns veröffentlicht am 27.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 45/08 vom 27. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 2009 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterinnen Hermanns, Dr. Milger und Dr. Fetzer sowie de

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2012 - IX ZB 15/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 15/12 vom 27. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 27.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2008 - VIII ZB 3/07

bei uns veröffentlicht am 12.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 3/07 vom 12. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1 Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Dur

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2008 - VIII ZB 51/06

bei uns veröffentlicht am 12.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 51/06 vom 12. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1 Im Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters entstandene Aufwendungen, die von dem Unterne

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2012 - IX ZR 95/11

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 95/11 Verkündet am: 12. Januar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 129 Abs. 1, §

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2002 - III ZR 207/01

bei uns veröffentlicht am 25.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 207/01 Verkündet am: 25. Juli 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2011 - VIII ZB 91/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 91/10 vom 28. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ArbGG § 5 Abs. 3 Bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 ArbGG maßgeblichen Vergütungsgrenze sind auch zunächst

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2008 - VIII ZB 53/07

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 53/07 vom 12. März 2008 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Wolst sowie die Richterinnen Hermanns

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2008 - VIII ZB 16/07

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 16/07 vom 12. März 2008 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Wolst sowie die Richterinnen Hermanns

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2008 - VIII ZB 12/07

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 12/07 vom 12. März 2008 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Wolst sowie die Richterinnen Hermanns

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2008 - VIII ZB 47/07

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 47/07 vom 12. März 2008 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Wolst sowie die Richterinnen Hermanns

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2000 - III ZB 67/99

bei uns veröffentlicht am 27.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 67/99 vom 27. Januar 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ------------------------------------ GVG §§ 13, 17a ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Zum Rec

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2000 - X ZR 185/97

bei uns veröffentlicht am 11.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 185/97 Verkündet am: 11. April 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein PatG 1981

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2003 - X ARZ 363/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 363/03 vom 16. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GVG § 17a; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3 Der Umstand, daß das Landgericht bei der Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht die

Urteil, OVG 4 B 55.09 2013-10-16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2020

Zusammenfassung Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 4 B 55.09) beantragte der Kläger Vergütung für zahlreiche geleistete Überstunden, hilfsweise Freizeitausgleich. Im Übrigen war er der Meinung, dass

Arbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2017 - 24 Ca 676/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor 1. Die Übernahme des Rechtsstreits des Landgerichts B-Stadt II mit dem Az. 13 O 3105/16 wird abgelehnt. 2. Der Rechtsstreit wird dem Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt. Gründe

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 17. Nov. 2014 - S 57 AL 1275/10

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 07.09.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.11.2010 verurteilt, dem Kläger Insolvenzgeld zu gewähren. II. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Koste

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 15. Juli 2015 - 12 W 1374/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Ansbach vom 22.05.2015 (Az. 5 HK O 523/09) in Ziffer I abgeändert. Hinsichtlich der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen der Beklagten - sowe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2014 - 7 C 14.408

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen. Gründe

Arbeitsgericht München Endurteil, 19. Juni 2015 - 41 Ca 2619/14

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 28.600,00 Euro. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 28. Dez. 2018 - 2 Ta 142/18

bei uns veröffentlicht am 28.12.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 26.09.2018, Aktenzeichen: 4 Ca 419/18, aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird hinsichtlich des Anspruch auf Herausgabe der Patient

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. März 2014 - 7 W 315/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 26.11.2013, Az. 30 O 1460/12, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. D

Arbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 15. Jan. 2016 - 6 Ca 5250/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor 1. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig. 2. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth verwiesen. Gründe Mit Klageschrift vom 01.10.2015 hat der Klä

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 07. Juli 2016 - 7 Ta 48/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Gründe I. Die Parteien streiten vorliegend um die Frage, ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Zwischen den Parteien wurde am 13.05.2015 ein Geschäftsführeranstellungsvertrag geschlossen. Der Vertrag lautet

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 30. Apr. 2018 - 5 Ta 28/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.01.2018, Az. 6 Ca 2122/17, aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Der Antrag zu 1) wird abgetrennt. Für den Antrag zu 1)

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Apr. 2018 - 4 Sa 334/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 04.08.2016 - 5 Ca 33/16 - teilweise abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis als Verba

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 9 AZB 62/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Oktober 2017 - 2 Ta 170/17 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - B 12 R 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Dez. 2017 - 3 Sa 380/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.03.2017, Az.: 9 Ca 1582/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2017 - 9 AZR 117/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Dezember 2016 - 11 Sa 866/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 25. Okt. 2017 - 3 Sa 61/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 30.03.2017 – Az. 11 Ca 122/16 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zuge

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - 2 AZR 865/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. August 2016 - 21 Sa 1493/15, 21 Sa 575/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Aug. 2017 - 9 AZB 45/17

bei uns veröffentlicht am 01.08.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2017 - 20 Ta 453/17 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 10. Juli 2017 - 4 Ta 10/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 23. März 2017 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Februar 2017 – 9 Ca 512/16 – abgeändert: Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Hamburg verwiesen. Der Kläger hat die

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 29. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Jan. 2017 - 6 Sa 316/16

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Trier - 2 Ca 102/16 - vom 16.06.16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 01. Dez. 2016 - 3 Ta 117/16

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.08.2016 – 4 Ca 902 c/16 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Nov. 2016 - 9 AZB 41/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 3. August 2016 - 22 Ta 106/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Okt. 2016 - 3 Ta 32/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 01.12.2015 – 13 Ca 195/14 – abgeändert. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist nicht eröffnet.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Sept. 2016 - 8 U 25/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Januar 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 25. Aug. 2016 - 19 W 17/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 25.05.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 07.07.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. 1I. 2Die K

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Aug. 2016 - 7 AZR 342/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Februar 2014 - 9 Sa 546/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Aug. 2016 - 7 AZR 625/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2015 - 7 Sa 1117/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 02. Aug. 2016 - 7 TaBV 11/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss desArbeitsgerichts Bochum vom 30.07.2015 – 4 BV 7/15 – wirdzurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe 2A. 3Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahren

Arbeitsgericht Hagen Urteil, 14. Juli 2016 - 4 Ca 2175/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 3. Der Streitwert wird auf 17.850,00 Euro festgesetzt. 1 T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung der Beklagten vom 29.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 07. Juli 2016 - 17 Sa 1840/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 20.11.2015 – 4 Ca 105/15 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten

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(1) Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf oder dem dies nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht möglich ist, kann das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit...