Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 88
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis
Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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22/05/2020 09:20
Am 05.05.2020 stellte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals in seiner Geschichte gegen die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es gab mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Public Sector Purchase Programme (PSPP-Staatsanleihekaufprogramm) der Europäischen Zentralbank (EZB) statt und erklärte dieses für kompetenzwidrig. So habe die EZB weder geprüft noch ausreichend dargelegt, dass ihre Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Deshalb stelle sich das PSPP als ultra-vires- Akt dar. Indem die Bundesregierung und Bundestag es unterließen dagegen vorzugehen, verletzen sie Grundrechte. Das gegenteilige vorangegangene Urteil des EuGH beruhe auf einer objektiv willkürlichen Auslegung der Verträge. Es überschreite offenkundig das ihm in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV erteilte Mandat und bewirkte eine Kompetenzverschiebung zu Lasten der Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund stellt das Urteil des EuGH (Az.: 2BvR 859/15, 2BvR980/16, 2BvR 2006/15, 2BvR 1651/15) ebenfalls einen ultra-vires-Akt dar und ist nicht verbindlich für Deutschland. Deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen demnach nicht an der Vollziehung des PSPP mitwirken.
Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Recht Berlin
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published on 24/07/2018 00:00
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
A.
published on 24/04/2017 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung aus einem bestandskräftigen Bescheid über die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen.
published on 21/06/2016 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. Die Verfassungsbeschwerden werden in dem unter C.I
published on 18/03/2014 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. Die Verfassungsbeschwerden werden in dem unter B.I
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