Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 7
Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 7
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Flurbereinigungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Das Flurbereinigungsgebiet kann eine oder mehrere Gemeinden oder Teile von Gemeinden umfassen. Es ist so zu begrenzen, daß der Zweck der Flurbereinigung möglichst vollkommen erreicht wird.
(2) Zum Flurbereinigungsgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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published on 05/02/2019 00:00
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen die Regierungsdirektorin W … wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens F. Gegen die in diesem Verfahren am 15. S
published on 05/02/2019 00:00
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen den Leitenden Baudirektor G … wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens F. Gegen die in diesem Verfahren am 15.
published on 23/09/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 305 Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
III.
Das
published on 23/09/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 305 Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
III.
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