Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 103a

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 103a
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Flurbereinigungsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Um ländliche Grundstücke zur Verbesserung der Agrarstruktur in einem schnellen und einfachen Verfahren neu zu ordnen, kann ein freiwilliger Landtausch durchgeführt werden.

(2) Der freiwillige Landtausch kann auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 08/02/2017 00:00

Tatbestand Streitig ist die Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtausches. Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.Der Kläger betreibt eine Landwir
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.