Die obere Flurbereinigungsbehörde kann die Flurbereinigung anordnen und das Flurbereinigungsgebiet feststellen, wenn sie eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält (Flurbereinigungsbeschluß); der Beschluß ist zu begründen.

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Referenzen - Gesetze | § 4 FlurbG

§ 4 FlurbG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 4 FlurbG wird zitiert von 5 anderen §§ im Flurbereinigungsgesetz.

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 86


(1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutz

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 88


Für das Flurbereinigungsverfahren im Falle des § 87 gelten folgende Sondervorschriften: 1. In dem Flurbereinigungsbeschluß (§ 4) und bei der Aufklärung der Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 1) ist auf den besonderen Zweck des Verfahrens hinzuweisen. Di

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 8


(1) Geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen. § 4 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Die Anordnung braucht nicht bekanntgemacht zu werden. Sie ist den an der Änderung beteiligten Grundstückseigen

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 9


(1) Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die Einstellung des Verfahrens anordnen. Die Vorschriften des § 4 zweiter Halbsatz, des § 5 Abs. 1 und 2 und des

Referenzen - Urteile | § 4 FlurbG

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61 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 FlurbG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - 13 A 14.2466

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 10. Oktober 2014 (Az. 12-1428.e-1/14) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin und der Beklagt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2016 - 13 A 15.2546

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 25,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das Urtei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2015 - 13 A 15 501

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Gründe I. Der Kläger war Teilnehmer des von der damaligen Flurbereinigungsdirektion M. mit Beschluss vom 15. Dezember 1972 nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG angeordneten Flurbereinigungsverfahrens H. (ehemals Landkreis R.), in dem der F

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2014 - 13 A 13.1958

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 305 Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2014 - 13 A 13.1959

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 305 Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2014 - 13 A 13.2615

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 35 Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.2260

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.2259

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.2256

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.2147

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.2148

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.2257

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.1863

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren 13 A 17.880 durch den gerichtlichen Vergleich vom 26. September 2017 beendet worden ist. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.1862

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren 13 A 17.879 durch den gerichtlichen Vergleich vom 26. September 2017 beendet worden ist. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 13 A 15.1495

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 492,54 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2015 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.1861

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren 13 A 16.1071 durch den gerichtlichen Vergleich vom 26. September 2017 beendet worden ist. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.1860

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren 13 A 16.1070 durch den gerichtlichen Vergleich vom 26. September 2017 beendet worden ist. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.1859

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren 13 A 16.674 durch den gerichtlichen Vergleich vom 26. September 2017 beendet worden ist. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.1676

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren 13 A 16.2500 durch den gerichtlichen Vergleich vom 26. September 2017 beendet worden ist. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. März 2019 - 13 A 18.987

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - 13 A 15.438

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - 13 A 14.2728

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 35,-- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1395

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Die mit Wertzahl 26 bewertete Fläche im Einlageflurstück 1396 des Beigeladenen zu 1, soweit sie im Abfindungsflurstück 2331 liegt, wird mit W

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1393

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Die im Abfindungsflurstück 2283 gelegene Teilfläche des Einlageflurstücks 1202 der Beigeladenen zu 1 wird mit Wertzahl 22 bewertet. 2. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1392

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 1147 wird bei der an der südlichen Grenze gelegenen Teilfläche statt des Nässeabschlags von -2 N ein solcher von -1 N angesetzt, s

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1390

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Im Einlageflurstück 1086 der Beigeladenen zu 2, soweit es im Abfindungsflurstück 2235 liegt, wird ab der Ostgrenze des Wegs Abfindungsflurstü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1389

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 1091 des Beigeladenen, soweit es im Abfindungsflurstück 2242 liegt, wird auf der Nordgrenze in einer Tiefe von 90 m ein Hangabschl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 13.1852

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 883 wird die mit Bodenwertzahl 16 bewertete Fläche in einer Tiefe von 30 m beginnend in einer Entfernung von 55 m ab der Ostgrenze

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1111

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: In den Einlageflurstücken 838 und 839 des Beigeladenen wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m ein Hangabschlag von -2 H angebracht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1110

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 742 des Klägers wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m kein Hangabschlag angebracht. II. Die Beklagte hat

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 13.1853

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 1265 der Klägerin wird ab der westlichen Grenze in einer Tiefe von 65 m kein Hangabschlag und ab der östlichen Grenze in einer Tie

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 27. Juni 2017 - 13 A 16.2275

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Änderung des Flurbereinigungsplans in der Fassung des Beschlusses vom 16. Dezember 2014, 16. August 2016 und 13. Dezember 2016 sowie des Widerspruchsbescheids vom 13. Februar 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte ha

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2014 - 13 AS 14.717

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die vorläufige Besitzeinweisung des Amts für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vom 9. Oktober 2013 wird insoweit wiederhergestellt, als der Antragstellerin der Besitz an Einla

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2017 - 13 AS 16.2546

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tenor I. Soweit die Antragstellerin zu 1 den Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers zu 2 gegen die zweite Änderung der vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2014 - 13 S 14.358

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor I. Die Verfahren 13 S 14.358 und 13 S 14.558 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. III. Der Antrag auf Durchführung eines selbs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Juni 2016 - 13 A 15.1475

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 664,- Euro erh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2018 - 13 A 18.533

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2018 - 13 A 18.2319, 13 A 18.2320, 13 A 18.2321, 13 A 18.2322

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 18.2319, 13 A 18.2320, 13 A 18.2321 und 13 A 18.2322 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Klage wird abgewiesen. Es wird festgestellt, dass die Verwaltungsstreitverfa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2018 - 13 A 18.532

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2018 - 13 A 17.2205

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2017 - 13 AS 17.246

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 9. Dezember 2016 wird wiederhergestellt. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pausc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - 13 A 14.1240, 13 A 14.1241

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tatbestand Die Kläger sind Teilnehmer des am 29. Juni 1979 nach §§ 1 und 4 FlurbG angeordneten Flurbereinigungsverfahrens K., wobei der Kläger, der Sohn der Klägerin, erst zu einem späteren Zeitpunkt durch den Erwerb zweier im Flurber

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2017 - 13 A 17.439

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Das Verwaltungsstreitverfahren 13 A 13.1854 ist in der Hauptsache erledigt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - 13 A 14.1240

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 14.1240 und 13 A 14.1241 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 13.1319 und 13 A 12.2474 sind in der Hauptsache erledigt. III. Die Kläger

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juli 2018 - 9 C 11880/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Der Einstellungsbeschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) W... vom 27. September 2016 und der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid vom 2. November 2017 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahren

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Okt. 2016 - 8 K 2/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich im Flurbereinigungsverfahren (A.) BAB 14 gegen die Anordnung des Verfahrens. 2 Mit Schreiben vom 25.07.2013 beantragte die Enteignungsbehörde die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gemäß §§ 87 ff. F

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. März 2016 - 9 C 11007/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Der Widerspruchsbescheid vom 17. September 2015 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zurückverwiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 9 C 11/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Bodenordnungsplan „U. (Eigenheime), Große Kreisstadt D.“. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 9 B 31/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Flurbereinigungsgerichts für Rheinland-Pfalz und das Saarland vom 15. Januar 2014 wird zurückgewiesen.